allgemein wirtschaftlichen Funktionen benennen, ist der B. I. Z, noch eine
fakultative Tätigkeit zugewiesen, die mit dem Reparationsproblem nur
in mittelbarer Beziehung steht. Eine feste Grenze zwischen diesen beiden
Aufgabenkreisen gibt es nicht; der erste Kreis leitet in den zweiten über.
Zur Belebung des Welthandels und des deutschen Exports soll die Bank
durch Gewährung von Krediten beitragen. Man erhofft von der Bank
einen stabilisierenden Einfluß auf die internationalen Wechselkurse und
durch Errichtung eines Goldelearings eine Ersparnis an Kosten der Goldversendung.
 Im übrigen sind die Geschäfte, die die Bank betreiben darf,
auf eine Depositenbank zugeschnitten. Als gemeinnütziges Institut braucht
sich die B, I. Z. nicht in dem Maße wie eine Kreditbank von Gewinninteressen
 leiten zu lassen. Als Bank der Zentralbanken muß sie in ihren Geschäften
 weitestgehende Vorsicht üben. Art. 22 des Statuts nennt eine
Anzahl Geschäfte, die der Bank erlaubt sind.
Verboten ist der Bank die Notenausgabe; sie besitzt also nicht die
Möglichkeit zusätzlicher Kreditschöpfung, muß sich vielmehr darauf beschränken,
 die zur Verfügung stehende Kreditmenge umzuleiten. Verboten
 ist der Bank — wohl hauptsächlich auf Drängen Englands, das die
Konkurrenz fürchtete —, Wechsel zu akzeptieren. Die Bank darf weiter
nicht an Regierungen Darlehen geben, für Regierungen laufende Rechnungen
 eröffnen, beherrschenden Einfluß auf ein Unternehmen erlangen
(Überfremdungsschutz), und schließlich ist ihr verboten, Grundstücke, die
nicht zur Aufrechterhaltung ihres eigenen Geschäftsbetriebes notwendig
sind, länger zu behalten als nötig ist, um sie vorteilhaft zu veräußern.
Verboten sind schließlich alle Geschäfte, die mit der Politik der
Zentralbanken der beteiligten Länder nicht übereinstimmen.
 Die Länder haben ein Einspruchsrecht und können ihr
Einverständnis von Bedingungen abhängig machen.

Im übigen soll die.Bank stets bemüht sein, ihre Liquidität aufrechtzuerhalten,
 d. h. sie muß ihre Aktiven der Fälligkeit und der Natur ihrer
Verpflichtungen anpassen.
Als Sitz der Bank wurde Basel bestimmt. Ihr Stammkapital beträgt
500 Millionen Schweizer Goldfr, und ist eingeteilt in 200 000 Namensaktien
 mit einem Nennwert von je 2500 Schweizer Goldfranken. Die Zeichnung
 ist von den Zentralnotenbanken der 6 einladenden Mächte und von
3 amerikanischen Banken (die an Stelle des Federal Reserve Board getreten
 sind) garantiert, Die Aktien sind nur mit 25 °/, eingezahlt. Der

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