Rest kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrates mit je dreimonatiger
Ankündigung in einer oder mehreren Raten eingefordert werden. —
Die Organisation der Bank ist nach englischem Muster erfolgt.
Die Geschäftsführung liegt somit nicht beim Vorstand, sondern bei einem
Verwaltungsrat, dem die Direktoren als lediglich ausführende Beamte
unterstellt sind. ;
Der Verwaltungsrat, das wichtigste Organ der Bank, setzt sich
aus 25 Mitgliedern zusammen. Davon gehören 16 den Ländern an, die die
Bank gegründet haben, 9 den anderen Ländern, die sich an der Zeichnung
des Stammkapitals beteiligen. Ernannt wurden bei der Gründung der
Bank zunächst die 16 Mitglieder der ersten Gruppe. Deutschland und
Frankreich stellten, statutenmäßig, je 3, Großbritannien, Italien, Belgien,
Japan und die Vereinigten Staaten von Amerika je 2 Mitglieder. Hierbei
sind ex officio Mitglieder die jeweiligen Präsidenten dieser 7 Länder bzw.
die von den Präsidenten ernannten Ersatzmänner. 7 weitere Vertreter
aus Finanz, Industrie oder Handel werden von den 7 Präsidenten der geaannten
 Zentralnotenbanken berufen. Für Deutschland und Frankreich
 tritt während der Dauer der Reparationsverpflichtungen noch je ein
Deutscher und ein Franzose, die Industrie oder Handel vertreten, hinzu.
Sitzungen des Verwaltungsrates finden wenigstens 10mal im Jahre statt,
Jlavon mindestens 4 in Basel.
Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates ist in der ersten Verwaltungsratssitzung
 der Amerikaner Mac Garrah (bisher Präsident der Federal
Reserve-Bank in New York), zu seinem Stellvertreter der amerikanische
Rechtsanwalt Leon Fraser (Sachverständiger des Dawes-Plan-Komitees)
gewählt worden.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist Präsident der Bank; er
bestimmt als solcher die Politik der Bank und überwacht die Verwaltung.
3 Jahre bleibt er im Amt und kann nach dieser Zeit wieder gewählt werden.
Auf Vorschlag des Präsidenten ernennt der Verwaltungsrat einen Generaldirektor.
 Dieser ist Vorgesetzter des Personals und dem Präsidenten
 verantwortlich für die Geschäftsführung. Trotz des Protestes von
Deutschland erfolgte die Ernennung des Franzosen Pierre Quesnay zum
Generaldirektor; zur Wahrung der Parität wurde der im Statut nicht voryesehene
 Posten eines stellvertretenden Generaldirektors geschaffen und
auf diesen der (deutsche) Reichsbankdirektor Hülse berufen.
Die Abteilungsvorsteher, sowie alle übrigen oberen Beamten
zleichen Ranges werden vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Präsi-20

