sollten ein gewisses Schutzmittel gegen derartige Vorgänge bieten. Ein
vom Grafen Arnim eingebrachter „Gesetzentwurf für die Regelung
des Depositenbankwesens“ wurde im Juni 1896 erörtert. Die Bankdepotgesetzkommission
 hatte folgende Resolution zur Annahme
empfohlen: „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in Rücksicht darauf,
daß die gewerbsmäßige Verwendung fremder Gelder
seitens der Banken und Kaufleute Sicherheitsmaßregeln für das mit
Einlagen solcher Art beteiligte Publikum dringend erfordert; die Frage
der Prüfung zu unterziehen, wie solche Sicherheitsmaßregeln getroffen
werden können und . . . , ein diesbezügliches Gesetz baldtunlichst vorzulegen.“
 Der Anregung wurde jedoch seitens der Regierung nicht Folge
gegeben. Unter dem Eindruck der Vorgänge des Jahres 1901, insbesondere

„Verboten ist der Bank jede Gründungstätigkeit, jede eigene Spekulation in
Aktien, Shares, Kuxen usw., sowie die Gewährung ungedeckter Kredite. Die Bank
will danach streben, sich der Staatsaufsicht zu unterstellen. Die überschüssigen Gelder
sollen in Diskonten und Lombarddarlehen, gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen
der Reichsbank, angelegt werden.
Die Bank will sich in direkte Verbindung mit KRentnern, Beamten, Offizieren,
Grundbesitzern, Kaufleuten, Gewerbetreibenden usw. setzen, die nicht genügend
Fachkenntnisse und Zeit besitzen, ihr Kapital dauernd zu überwachen und sorgfältig
und solide anzulegen. Sie will das Publikum vor Verlusten nach Möglichkeit schützen
und durch andauernde Belehrung in Wort und Schrift (Warnung vor unsoliden
Geschäften) zur Anlage in fest verzinslichen, gut fundierten Werten erziehen.
Die Bank bietet somit eine Ergänzung für die bestehenden Kreditbanken. Sie kann
deren solide Finanztransaktionen unterstützen, indem sie die festverzinslichen Anlagen
 direkt in die letzte Hand placiert und die großen Märkte von schwachen Mitj‚äufern
 und ünerfahrenen Spekulanten befreit, durch die die Börse so oft diskreditiert
wird.
Eine großzügige Organisation, in Verbindung mit aufklärenden populären Schriften
und Aufsätzen, soll die Ideen der Bank in alle interessierten Kreise tragen und für
sie eine breite Basis der Tätigkeit schaffen. Für eine banktechnisch und wissenschaftlich
 geschulte Bankdirektion bieten sich daher wohl, trotz Fernhaltens alles
Spekulativen, mannigfache Möglichkeiten des Verdienens. Bei einem nicht zu hoch
bemessenen Kapital, das, wie bei den Notenbanken, nur als Garantiefonds gilt und nur
mit 25 %9 eingezahlt zu sein braucht, dürfte auf eine gute Dividende zu rechnen sein,
sobald die soliden Prinzipien der Bank erst einmal bekanntgeworden sind, und sie
sich dadurch eine treue Klientele geschaffen hat.“ —
Die Gründung ist. damals nicht zustande gekommen, da die Gründer, um von
Emissionsbanken unabhängig zu sein, nur auf Beteiligung von Privaten (nicht von
Banken oder Bankfirmen) Wert legten, und diese in dem erwünschten Betrage — es
war allerdings nur ein sehr kleiner Kreis von dem Plan vertraulich in Kenntnis gesetzt
worden -— sich an dem Unternehmen nicht beteiligten.’

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