nur nach und nach obligatorisch werden. Bei mittleren und kleineren
Firmen sollte der Anfang gemacht werden.

Wie der Bankkommission in Österreich, ist es auch den Aufsichtsämtern
und den Bankkontrollen aller der Länder, wo sie bestehen, trotz der von
ihnen entfalteten emsigen Tätigkeit, nicht gelungen, Zusammenbrüche
ron Bankunternehmungen aufzuhalten oder deren Folgen zu mildern.
Daher: Nichtunmittelbare Kontrolle der Banken durch
Irgane des Staates — für die auch ich früher einmal eingetreten war —,
sondern mittelbare Kontrolle, wie sie durch die Chartered
Accountants in England erfolgt und wie sie durch Konsultatoren
 in Österreich erstrebt wird. Dem Bankwesen bleibt dadurch die
Freiheit, die es benötigt, erhalten, der Allgemeinheit aber wird ein denkvar
 weitgehender Schutz gewährt, wenn die Revisoren bestens geschult
sind und ihnen völlige Unabhängigkeit garantiert ist.

Was Bagehot vor 60 Jahren gesagt hat: „If we wish to work safely,
we must study cur banking system“, gilt heute mehr als je. Im Interesse der
zesamten Wirtschaft liegt es, unser Bankwesenvor Gefahren zu
schützen, die ihm von innen und von außen drohen. Dazu ist es notwendig,
 daß weite Kreise, insbesondere auch diejenigen, die auf die
Gesetzgebung einen Einfluß haben, sich ein eigenes Urteil bilden können.
Dies setzt wieder ein eingehendes Studium mit Bankfragen voraus.

304