12 vom Bauen leben, so haben wir zunächst alle diese von der amtlichen Statistik zusammengefaßten Gewerbezweige zu berücksichtigen. Mit der genannten Gruppe haben wir jedoch die mit dem Bauen sich befassenden Gewerbezweige noch nicht erschöpft. In vielen Fällen mußten bei der Aufstellung des Gewerbeverzeichnisses Ge- werbezweige, die sich logisch zwei oder mehreren der gebildeten Obergruppen eingliedern lassen, einer einzigen Gruppe zugewiesen werden: eine Zerlegung auf die in Frage kommenden Gruppen ist einerseits nicht möglich, anderseits müssen im Rahmen der ganzen Erhebung Doppelzählungen vermieden werden. So wurden zum Bei- spiel die Gewinnung von Kokereinebenprodukten und die Braun- kohlenschwelerei, bei denen es sich um chemische Prozesse handelt, nicht der chemischen Industrie (Gruppe IX), sondern dem Stein- und dem Braunkohlenbergbau ‚(Gruppe III) zugewiesen. So wurden ferner die Klempner nur bei der Gewerbegruppe VI, die Elektro- installateure nur bei der Gruppe VIII, die Bautischler nur bei der Gruppe XIV nachgewiesen, trotzdem sie dem Baugewerbe nahe- stehen und mit gewisser Berechtigung auch dem Baugewerbe hätten zugeteilt werden können. . Wir müssen also das Gewerbeverzeichnis daraufhin untersuchen, ob nicht noch weitere Gewerbezweige unter dem Oberbegriff „Bau- gewerbe (einschließlich Baunebengewerbe)‘“ untergebracht werden können. Wir finden folgende Gewerbezweige: Klempnerei (aus Gruppe VI: Herstellung von Eisen-, Stahl- und Metallwaren), Schlosserei (aus derselben Gruppe), Elektro- technische Installation (aus der Gruppe VIII: Elektrotechnische Industrie, Feinmechanik und Optik) und Bautischlerei (aus der Gruppe XIV: Holz- und Schnitzstoffgewerbe), und können nunmehr mit unserer Zusammenstellung beginnen. Die Gruppierung der einzelnen Zweige des Baugewerbes und der Baunebengewerbe lehnt sich hier nicht streng an die Systematik der Berufs- und Betriebszählung an. Die Gewerbezweige sind ent- sprechend der vorliegenden Frage etwas anders geordnet. Wir machen zunächst die auch in der gewerblichen Betriebszählung be- obachtete Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Baugewerbe (Hoch-, Eisenbeton- und Tiefbau) und den sogenannten Bauneben- gewerben und teilen auf diese beiden Gruppen alle Zweige auf, die wir als zum Baugewerbe gehörig zusammengesucht haben. Dabei ergibt sich umstehende Uebersicht.