>9 Aus der Industrie der Steine und Erden (Gruppe IV) können fast die ganze Natursteinindustrie (Steinbrüche, Steinmetzgewerbe) und fast die ganze Kunststeinindustrie (Mauersteine, Dachziegel) als Vorstufe des Baugewerbes gerechnet werden. Zu ihnen tritt der überwiegende Teil der Kalk-, Gips- und Zementindustrie. Schätzungs- weise 323000 Personen werden in diesen Gewerbezweigen be- schäftigt, etwa die Hälfte der gesamten Industrie der Steine und Erden. Eine Bestimmung der für die Bauwirtschaft tätigen Personen in der Eisen- und Holzindustrie entbehrt fast jeglicher Unterlagen. Die Zahlen lassen sich nur annäherungsweise festlegen und können, für sich genommen, keine Exaktheit beanspruchen. Mit diesen Ein- schränkungen sei gesagt, daß rund 120000 Personen in der Eisen- und Metallgewinnung (Hochöfen, Stahlwerke, Walzwerke) und in der groben Holzindustrie (Säge- und Hobelwerke) für die Bauwirtschaft beschäftigt werden. Mitsamt der Industrie der Steine und Erden können also rund 443000 Personen auf die Vorstufen des Bau- gewerbes gerechnet werden. Die Zahl der von den Gewerbebetrieben dieser Vorstufen lebenden Menschen überhaupt (Erwerbstätige und ihre Angehörigen) läßt sich nach der Berufszählung auf 931 000 schätzen. Die genannten Industrien bilden zu einem großen Teil zugleich Vorstufen der Baunebengewerbe. Für eine Zerlegung nach Arbeiten für das Baugewerbe und für die Baunebengewerbe fehlen jedoch Anhaltspunkte. Es sei deshalb davon abgesehen. Unter den Vor- stufen der Baunebengewerbe seien hier nur die sonst noch als Vor- produktionszweige in Frage kommenden Industrien berücksichtigt: Glasindustrie und dgl. (teilweise) ............ 20000 Erwerbstätige Herstellung von Heizanlagen (teilweise) ...... 30000 ” Herstellung von elektrischen Anlagen (teilweise) 35 000 B Herstellung von Farben, Tapeten, Linoleum (teilweise) ... ; +0... +1.. 15000 » Zusammen... 100 000 Erwerbstätige Diesen 100000 Erwerbstätigen entsprechen rund 205000 Be- rufszugehörige (Erwerbstätige und Angehörige). Eine Gruppe von Industrien, die noch zu berücksichtigen ist, ist die Herstellung der Maschinen, Apparate und ‚Werkzeuge. Auch hier kann nur eine summarische Schätzung vorgenommen werden.