59 tl 83800 BETRIEBSLEITER / 8600 MITHELFENDE , ANGEHÖRIGE 4 20900 KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE "4900 TECHNIICHE ANGESTELLTE Schaubild 15. Das Personal im Hoch-, Eisenbeton- und Tiefbaugewerbe. In der Gruppe der Betriebsleiter sind zunächst alle Personen nachgewiesen, die man als „Selbständige“ zu bezeichnen pflegt: die Leiter auf eigene Rechnung. Die Leiter kleiner Maurer- und Zim- mereibetriebe sind dabei zunächst ohne Unterschied neben die Inhaber großer Baufirmen gestellt. Sodann sind in diese Gruppe auch alle beamteten Betriebsleiter aufgenommen: Direktoren von Baugesellschaften, Filialleiter und dergleichen. Die Grenze zwischen dieser Gruppe und der folgenden Gruppe der Angestellten wird dadurch fließend. In die Gruppe der mithelfenden Angehörigen sollten nach den Anleitungen des Gewerbebogens nur solche Familienmitglieder auf- genommen werden, die im Betriebe „nur helfend“ tätig sind. Im Baugewerbe wird man jedoch annehmen können, daß die hier auf- geführten Personen, zumal es sich fast nur um Männer handelt, voll- wertige Arbeitskräfte sind und den Angestellten und Arbeitern ohne weiteres gleichgestellt werden können. Unter dem Verwaltungspersonal sind alle Verwaltungs- und Bürohilfskräfte nachgewiesen: Schreiber, Buchhalter, Kontoristen und dergleichen mehr. Im technischen Personal sind in erster Linie Ingenieure, Architekten, Werkmeister enthalten. : Sodann sind auch