ma Betriebsgrößenklassen ergeben sich . naturgemäß . erhebliche Ab- weichungen von diesem Durchschnitt. In den kleinen Betrieben nimmt die Zahl der Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Angehörigen verhältnismäßig viel Raum ein. Je mehr man vom Kleinbetriebe aus in die oberen Betriebsgrößenklassen vorgeht, desto mehr werden jedoch diese beiden Personengruppen zurückgedrängt und desto breiteren Raum nehmen die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) ein. In der Größenklasse der Alleinbetriebe handelt es sich aus- schließlich um alleinarbeitende Betriebsleiter, und zwar um Selb- ständige. Filialleiter in abhängiger Stellung, ebenso allein arbeitende selbständige Betriebsleiter, die Motoren verwenden, sind nicht in dieser Größenklasse, sondern bei. den „Betrieben mit bis 5. Personen“ nachgewiesen. In den übrigen Kleinbetrieben (mit bis 5 Personen) machen die Betriebsleiter und ihre Angehörigen noch über ein Drittel des Gesamtpersonals aus; fast zwei Drittel sind Arbeitnehmer. Bei den Mittel- und Großbetrieben sinkt der Anteil der Betriebsleiter allmählich bis auf 0,8 % in der obersten Größenklasse herab, während gleichzeitig der der Arbeitnehmer auf 99,7 % steigt. Von der Gesamtzahl der ermittelten Betriebsleiter entfällt weit mehr als die Hälfte auf die Größenklasse der Allein- und Klein- betriebe (Maurer-, Zimmereibetriebe usw.). In Großbetrieben (über 50 Personen) finden sich nur noch 6300 Betriebsleiter. Geht man in der Stufenleiter der Größenklassen noch weiter, so bleiben in den Betrieben mit über 200 Personen noch etwa 950, in den Betrieben mit über 500 Personen noch etwa 240 und in den Betrieben mit über L000 Personen noch rund 110 Betriebsleiter übrig. Mehr als die Hälfte aller mithelfenden Familienangehörigen (4900) ist in den Kleinbetrieben (mit bis 5 Personen) nachgewiesen worden. Auch in Mittelbetrieben ist noch eine größere Anzahl (3300) solcher Personen festgestellt worden; auf Großbetriebe kommen nur noch etwa 380 mithelfende Angehörige. Rund zwei Drittel des ganzen Verwaltungs-, Büro- und kauf- männischen Personals entfallen auf die Großbetriebe (mit über 50 Per- sonen), rund ein Drittel entfällt auf die Mittelbetriebe (mit 11 bis 50 Personen). In Kleinbetrieben werden naturgemäß nur wenige Angestellte beschäftigt, da die notwendigen Verwaltungsarbeiten in der Regel vom Betriebsleiter selbst oder von seinen Angehörigen ausgeführt werden. Bei der Zahl der technischen Angestellten Das Baugewerbe.