2. Das Glasergewerbe. Das Glasergewerbe, die Gewerbeart: XVIII 3a der amtlichen Statistik, zählt 9800 Betriebe mit 22100 Personen. Bei der über- wiegenden Mehrzahl dieser Betriebe und Personen handelt es sich um Kleinbetriebe: 9200 Betriebe mit 16 400 Personen. In dieser Zahl sind 3800 Alleinbetriebe einbegriffen. Die Mittelbetriebe (580 mit 5400 Personen) treten nur wenig, die Großbetriebe (3 mit 270 Per- sonen) fast gar nicht in Erscheinung. Das Glasergewerbe ist also gain typisch kleingewerblicher, handwerklicher Gewerbezweig. Trotz dieses kleingewerblichen Charakters gewinnt doch die Motorenverwendung größere Geltung. Das Glasergewerbe ist eines der vielen dezentralisierten Gewerbe, die dank der elektrotech- nischen Fortschritte zur Verwendung von Kleinmotoren übergehen konnten. Rund der vierte Teil der Glasereien (2300) hat Motoren, also ein ebenso großer Anteil wie im Gesamtdurchschnitt von Industrie und Handwerk. Die Leistung der verwendeten Motoren beläuft sich in diesen Motorenbetrieben auf 11 500 Pferdestärken. Auf 100 Personen kommen also 52 Pferdestärken, mehr als sonst in einem Zweige des Baugewerbes und der Baunebengewerbe. Von den genannten motorischen Leistungen entfallen 10 900 Pferdestärken auf Elektromotoren und nur gegen 600 Pferdestärken auf sonstige Kraftmaschinen. Das Personal der Glasereibetriebe ist etwa zur Hälfte Eigenper- zonal (Betriebsleiter und ihre mithelfenden Angehörigen). Es wurden gezählt: Betriebsleiter ...... 9 400 Mithelfende Angehörige . ‚. 1400 Zusammen . .. 10800 Kaufmännisches Personal ......0. 620 Technisches Personal .. nm 120 Gehilfen und Arbeiter. . ...... 10600 Zusammen rund .'.. 11300 Von den Frauen, die in der Glaserei Verwendung finden, entfällt etwa die Hälfte auf die Gruppe der mithelfenden Angehörigen. Gezählt wurden: Betriebsleiterinnen ....°:..- 300 Mithelfende Angehörige . . 630 Kaufmännische Angestellte 330 Arbeiterinnen .......-. ;„ ..... 150 Zusammen rund .... 1400