3. Das Malergewerbe. Hier sind die beiden Gewerbearten XVIII 3b, „Malerei, Tüncherei und Anstreicherei“, und XVIII 3 c, „Stubenbohnerei“, zu- sammengefaßt. Sie zählen zusammen 65700 Betriebe mit 204 600 Personen, wovon auf das Malergewerbe....... 65500 Betriebe mit 204000 Personen „ » Stubenbohnergewerbe 200 „ “ 600 ” entfallen. Das Malergewerbe ist nach der Betriebszahl wie nach der Personenzahl das größte der Baunebengewerbszweige. Die Betriebs- zahl kann sich sogar mit der des Hoch-, Eisenbeton- und Tiefbaues (88 800) messen. Das Malergewerbe ist ein überwiegend kleinbetrieblicher Ge- werbezweig. Während in den 88 800 Betrieben des Hoch- und Tief- baues 1 089 800 Personen (also über 12 je Betrieb) tätig sind, kommen auf jeden der 65 700 Malerbetriebe nur 3 Personen. Weit mehr als die Hälfte von dem Personal im Malergewerbe entfällt auf Kleinbetriebe. Gezählt wurden: | Alleinbetriebe .............. 25600 Betriebe mit 25600 Personen Sonstige Kleinbetriebe....... 32400 ” „ 89400 » Zusammen... 58 000 Betriebe mit 115 000 Personen Das Personal dieser Kleinbetriebe setzt sich überwiegend aus Betriebsleitern und ihren Angehörigen zusammen. Die Angestellten und Arbeiter bleiben zahlenmäßig dahinter zurück. Die oben genannte Personenzahl gliedert sich folgendermaßen: Betriebsleiter ........ ....... 58500 Mithelfende Angehörige .. .„.... 3500 Zusammen ... 62000 2.4... 160 200540 170 „... 52700 Zusammen rund ... 53000 Verwaltungspersonal Technisches Personal Gehilfen und Arbeiter In den 7600 Mittelbetrieben werden 80 300 Personen und in den 120 Großbetrieben 9300 Personen beschäftigt. Die beiden Größen- klassen bleiben also weit hinter den Kleinbetrieben zurück. In den Mittel- und Großbetrieben überragt naturgemäß das Fremdpersonal.