8 1. Teil. Die geschichtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.
Heer war westeuropäisch geschult, eine von westeuropäischen
Vorbildern bestimmte Bürokratie wurde geschaffen, die russische
Gesellschaft sollte sich nach den westeuropäischen Sitten richten.
Die westeuropäische Bildung mußte schon darum übernommen
werden, weil ohne sie die Führung der Verwaltung und des Heeres
nicht möglich gewesen wäre. Aber die westeuropäische Herrschafts-
technik hatte nicht zu einem Verzicht auf die besondere Legitima-
tion (Herrschaftsbegründung) geführt. Seit der Regierung Niko-
laus’ I. (1825—1856) hatte sie sich in aller Klarheit ausgebildet: als
Grundlagen des russischen Reiches wurden das großrussische
Volkstum, die ihm entsprechenden Formen der Regierung, das
Selbstherrschertum, und der Religion, die Orthodoxie, betrachtet.
Damit war eine scharfe Grenze gegen alle westeuropäischen poli-
tischen und sozialen Bewegungen aufgerichtet, die zu ziehen im
18. Jahrhundert noch nicht notwendig gewesen war, da damals
auch im Westen die absolute Monarchie als selbstverständlich galt.
Im Namen der nationalen Tradition wurde jede Anpassung an
die öffentliche Meinung der gebildeten Kreise abgelehnt, der Parla-
mentarismus und der Konstitutionalismus wurden in allen ihren
Formen als nichtrussisch hingestellt. Empfand nicht auch das
Volk den Zaren als seinen Schutzherrn, an den es gegen Über-
rriffe der bürokratischen Verwaltung appellieren konnte?
Natürlich war der theoretisch unumschränkt herrschende Zar
in Wirklichkeit gar nicht allmächtig. Nicht nur die ungeheure
Masse der Bürokratie stand ihm entgegen, deren verwickelter
Aufbau nicht mit einem Schlage zu ändern war. Der Zar mußte,
ob er es wollte oder nicht, auf traditionelle Gesellschaftsschichten
Rücksicht nehmen. Der grundbesitzende Adel galt neben den
passiven Bauernmassen und den konservativ eingestellten Gruppen
der Kleinbürger und der russischen Kaufleute als sicherste Stütze
des Thrones. Die Völker und Religionen des Landes wurden
nicht als gleichgestellt behandelt. Die Großrussen und die
orthodoxe Kirche suchte die Regierung auf jede Weise zu be-
günstigen; sie waren eben das Staatsvolk und die Staatsreligion.
Man darf nicht annehmen, daß der Absolutismus jeden Fortschritt
ausschloß, zähe an einmal gegebenen gesellschaftlichen Formen
und Ordnungen festhielt. Er betrachtete es — wie am deutlichsten
die vom Willen Peters des Großen bestimmte Anpassung an West-
europa bewies — als seine Aufgabe, notwendige Reformen einer
widerstrebenden Gesellschaft aufzuzwingen. Die Bauernbefreiung
von 1861 wäre ohne den Zaren Alexander II. nicht durchgeführt
worden, mochte auch der Verlust des Krimkrieges gegen England