22 1. Teil. Die geschichtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.
in Rußland seit den achtziger Jahren®. Neben dem Vertreter und
Träger dieser kapitalistischen Entwicklung standen doktrinäre
Westler, Professoren, welche über die bestehenden asiatischen
Figenarten des Regimes entrüstet waren und sie radikal kritisierten.

Die von diesen Kreisen gebildete öffentliche Meinung wurde
durch das Echo, das die revolutionäre russische Bewegung im
Westen fand, in ihrem Selbstbewußtsein gestärkt und gehoben.
Sie war der Regierung gegenüber durchaus oppositionell eingestellt,
mochten auch ihre Träger im Unterschiede zu den mehr oder
minder außerhalb des bürgerlichen Lebens als Literaten, Stu-
denten usw. stehenden revolutionären Intellektuellen feste bürger-
liche Positionen einnehmen. Sie betrachtete sich als Ausdruck der
guten Gesellschaft, der sog. Obschestwo, die mehr oder minder
offen über die Rohheiten und Unfähigkeiten der Regierung sich
empörte, mit mehr oder minder größerem Vergnügen von der
Regierung verbotene, aber doch heimlich verbreitete Schriften
las, sich als das gebildete Rußland im Gegensatz zu dem Rußland
der Regierungskreise betrachtete. Hier entstanden die Proteste
gegen die trotz der von Alexander II. gegebenen Gerichtsverfas-
sung angeblich bestehende Rechtsunsicherheit; hier wurde ver-
langt, einen dem heutigen Kulturstand entsprechenden, die indi-
viduellen Rechte garantierenden und respektierenden liberal-
bürgerlichen Rechtsstaat und eine Volksvertretung, ein nach eng-
lischem Muster gebildetes Parlament einzuführen. Hier konnten
die radikalen Attentäter auf menschliches Verständnis und milde
Nachsicht rechnen. Gewiß, ihre Taten waren nicht richtig, und es
war überhaupt nicht zu verkennen, daß die studierende Jugend
viel zu radikal eingestellt war. Aber waren das nicht Folgen des
asiatischen Regimes, das der freien Diskussion keinen Raum
geben wollte, das den jugendlichen Idealismus nicht in das natio-
nale Leben einzuordnen verstand, sondern brutal unterdrückte und
daher vielleicht auf Irrwege zwang? Nicht der Mörder, der Er-
mordete ist schuldig, so kann man das Verhältnis der gebildeten
Gesellschaft zu den vor allem um die Wende des 19. Jahrhunderts
wieder auflebenden Attentaten auf hohe zaristische Beamte
ansehen. In den achtziger Jahren war die Mörderin des Peters-
burger Polizeipräsidenten, Vera Sassulitsch, von den Geschwo-
renen freigesprochen worden. Die Attentate erschienen nur als
Folgen der verletzten menschlichen Würde; sie beantworteten die
Nichtachtung der menschlichen Persönlichkeit durch das herr-
schende Regime.

Heute kann man sich nur noch schwer ein rechtes Bild von den