Die Bauern.

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Sympathien der bürgerlichen Gesellschaft für die radikal-revolu-
tionären Kreise machen. Sie äußerten sich sogar gelegentlich in
der Bezweiflung der eigenen sozialen Position. So gehörte zu den
Geldgebern der bolschewistischen Partei in ihren Anfängen-der
Großindustrielle Sawa Morosow, wie der bolschewistische Diplomat
Krassin in seinen Erinnerungen bezeugt’. Aber es darf darüber
nicht vergessen werden, daß man vielfach die revolutionären Lo-
sungen nicht allzu tragisch nahm. Es kam einfach darauf an, ein
der modernen Entwicklung sich entgegenstemmendes Regime durch
ein Regime der Freiheit abzulösen. Daß dabei das Entfaltungs-
bedürfnis des aufkommenden Kapitalismus eine große Bedeutung
hatte, darf auch nicht übersehen werden. Dieser aufkommende
Kapitalismus stand vielfach den feudalistisch-patriarchalischen
Ideen und den die moderne Wirtschaft oft verständnislos betrach-
tenden Trägern des absoluten Regimes so fern, daß er die revolu-
tionären Bewegungen als eine Befreiung von lästigem äußerem
Druck sah, ohne an die positiven sozialistischen Ziele der revolu-
tionären Bewegung zu denken.
Die Bauern,

Man kann nicht sagen, daß es dem herrschenden Regime sehr
auf die sog, bürgerliche Gesellschaft ankam, mochte es auch ge-
legentlich aus merkantilistischen Erwägungen durch Hochschutz-
zollpolitik, staatliche Subventionen usw. das Vordringen der Indu-
strie in Rußland begünstigen. Im allgemeinen huldigte es einer
agrarischen Ideologie. Die Bauernmassen galten neben dem grund-
besitzenden Adel als die treuesten Stützen des Thrones. Darum
war ja auch die Durchführung der Bauernbefreiung, die Aufhebung
der Leibeigenschaft so schwer geworden. Es galt einerseits, den
Grundbesitz möglichst zu schonen, anderseits den Bauern zu-
irieden zu stellen. So mußte der Bauer für seine Landzuweisung —
er erhielt etwa 34°/o des Bodens, hatte aber die Möglichkeit, seinen
Anteil durch Kauf bis zum Jahre 1905 um weitere 7% zu ver-
mehren — eine erst nach Jahrzehnten (1905) gestrichene Ent-
schädigung zahlen.

Die Bauernschaft nahm im Staate eine besondere Stellung ein®.
Sie war, so könnte man fast sagen, vom Staate gesondert organi-
siert. Der Staat suchte sich möglichst wenig in ihr Alltagsleben
einzumischen. Das Gerichtswesen befand sich weitgehend in
Händen der Dorfgemeinde. Die Gemeinde konnte ihr mißliebige
Mitglieder nicht nur bestrafen — Prügel waren eine zugelassene
Strafart —, sondern ausweisen, nach Sibirien verschicken. Über-