Die Stellung der bolschewistischen Partei im Staate: 67
werden. Gewiß, diese Unbeschränktheit der Macht begrenzen
wie in einer absoluten Monarchie bestimmte Gewohnheiten und
Rücksichten politischer Art. Praktisch hat diese Allmacht des
Parteistaates nur zu einem Streben des einzelnen Staatsvertreters,
sich der Verantwortung zu entziehen, geführt, also zu einem un-
geheuren Anwachsen der in Aktenmassen erstickenden Bürokratie,
Aber gerade dieses Streben bildet nur ein schwaches Gegen-
gewicht zur Allmacht der herrschenden politischen Gewalt, — sie’
kann gegen diese Hemmungen sich immer wieder zu wehren
suchen etwa durch plötzliche Bildung von neuen Körperschaften
mit außerordentlichen Rechten zur Kontrolle durch Erlaß um-
wälzender Verordnungen usw.

Der ganze bolschewistische Staatsapparat gleicht einer schwer-
fälligen Maschine, die plötzlich durch überraschende Dampfzufuhr
zu einer gesteigerten Arbeitsleistung wenigstens für einige Augen-
blicke gebracht werden kann, was aber keineswegs hindert, daß
sie im nächsten Augenblick wieder in die alte Arbeitsunfähigkeit
zurückfällt, Durch das System der praktisch ungehemmten poli-
tischen Gewalt wird die Ausschaltung eines organisierten, offenen
politischen Widerstandes bewirkt. Dieser Widerstand kann sich
hur indirekt äußern durch Kompetenzkonflikte, durch sog. Büro-
kratismus, der die Anweisungen der Zentralstellen rein formali-
Stisch, buchstabengetreu, ohne auf den Sinn zu achten, erfüllt,
liegen läßt usw.

Die Stellung der bolschewistischen Partei im Staate.
Der Sinn des gesamten Staatsaufbaues besteht darin, der herr-
schenden bolschewistischen Partei die stärkste Position zu schaffen,
d. h. ihr die Möglichkeit zu geben, in alle Gebiete des gesellschaft-
lichen Lebens einzugreifen. Es gibt keine Rechte, welche diese
Herrschaftsposition beschränken können. Der Staat benützt z.B.
seine Herrschaft über den Arbeitsmarkt dazu, das gesamte Leben
seiner Politik zu unterwerfen. Es gibt nur eine Öffentlichkeit,
nämlich die Öffentlichkeit der bolschewistischen Partei. Die Öffent-
lichkeit hat nur den Zweck, dem Lande, dem Volke die Weisungen
der bolschewistischen Partei, der den Staat bestimmenden bolsche-
wistischen Parteileitung zu übermitteln, ihnen zu suggerieren, daß
diese Weisungen und Direktiven den werktätigen Massen dienen.
Diese rechtlich unumschränkte Diktatur weiß aber genau: um ihre
tatsächlichen Grenzen. Sie richtet sich schon dadurch nach dem
Massenwillen, daß sie ihre Losungen in die Massen schleudert,

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