68 2. Teil. Eroberung und Ausbau der politischen Macht.
sie also gleichsam von den Massen bestätigen läßt, und sie ist
bereit, alle Möglichkeiten gesellschaftlicher Art auszunützen, die
sie als eine Massenherrschaft erscheinen lassen, als ein Re-
gime, das den Massen wirklich entspricht, sie wirklich heranzieht
und nicht von oben als willenlose Herden behandelt wie das alte
zaristische Regime.

Dieses Bestreben zeigt sich typisch in der bolschewistischen
Nationalitätenpolitik *, Alle Nationen sollen im bolschewistischen
Staate sich entwickeln können, — es soll mit dem System der
großrussischen Vorherrschaft, des sog. großrussischen Chauvinis-
mus, gebrochen werden. Zuerst war der bolschewistische Staat
eine föderative Republik; heute bildet er einen Bund von Sowiet-
republiken, der auf einem Vertrage zwischen den sieben Bundes-
republiken Rußland, Ukraine, Weißrußland, Transkaukasien, Turk-
menien, Usbekenrepublik und Tadschikenrepublik beruht. In diesem
Bunde ist den einzelnen Mitgliedern eine scheinbar außerordentlich
große Freiheit eingeräumt. Ausdrücklich ist in der Verfassung das
Recht des freien Austritts aus dem Bunde garantiert. Zu beachten
ist auch, daß die einzelnen Bundesrepubliken wiederum die Selbst-
bestimmung der auf ihrem Gebiete wohnenden Nationalitäten
kennen; die russische und transkaukasische Republik heißen aus-
drücklich föderative Republiken. Es wird durch Verfassungs-
bestimmungen garantiert, daß die einzelnen Bundesglieder Einfluß
auf die Zentralorgane bekommen, — es ist ein eigener Nationa-
litätenrat geschaffen; das geistige kulturelle Leben der einzelnen
Nationen wird ihnen überlassen, die Sprache wird als Verwaltungs-
sprache benützt, die im Verwaltungsbezirke als Alltags- und Ver-
kehrssprache dient, Dabei soll es der Theorie nach keine bevor-
zugte Sprache geben.

Aber dieser kunstvoll aufgebaute föderalistische Apparat be-
grenzt in keiner Weise die unumschränkte Allmacht der Partei, Er
soll nur dazu dienen, Organe zu schaffen, die die Weisungen der
Zentrale an die Massen der verschiedenen Nationen und Bezirke
in einer ihnen verständlichen Weise vermitteln, die das Leben der
Massen so gestalten, daß das bolschewistische Regime als das sie
erziehende, zur Freiheit und zum Selbstbewußtsein führende Re-
gime erscheint. Die gemeinsame Basis aller Staatsinstitutionen,
aller Bundesrepubliken ist die bolschewistische Partei; der Rück-
sicht auf die bolschewistische Partei hat sich alles andere unter-
zuordnen. Opposition gegen die Partei kann ebenso als Ausbruch
eines großrussischen Chauvinismus wie eines bürgerlichen Natio-
nalismus verurteilt werden. Die Nationen haben nur insoweit