Der allmächtige Parteistaat.

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Selbstbestimmungsrecht, als sie sich innerhalb des Rahmens des
Bolschewismus bewegen. Das Proletariat steht vor der Nation,
und so können sich politische Maßnahmen aus Klassenkampf-
gründen direkt gegen einzelne Nationen auswirken, wie es z. B. bei
den Wolgadeutschen der Fall war, die infolge ihrer gesellschaft-
lichen Schichtung durch den Kampf gegen den reichen Bauern
besonders hart getroffen wurden.

Die Kulturautonomie, welche den verschiedenen Nationen übers
lassen wird, hat in keiner Weise zu einer Schwächung der zen-
tralen Gewalt geführt; das beweist die Aufzählung der Rechte,
welche der Verfassung nach den Bundesorganen überlassen sind:
Außenpolitik, Anleihepolitik, Außenhandel und System des Innen-
handels, - Volkswirtschaftsführung, Transport, Post- und Tele-
graphenwesen, das Einheitsbudget, in das auch die Budgets der
einzelnen Bundesrepubliken eingehen, Leitung der Steuerpolitik
auch in den Bundesrepubliken, Geld- und Kreditsystem, Agrar-
politik, Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung, allgemeine Normen
der Volksbildung, der Volkshygiene, Entscheidung der Streitfragen,
die unter den Bundesrepubliken entstehen. Diese Aufzählung —
und sie ist nicht einmal vollständig — beweist, daß der Zentralis-
mus in Rußland keineswegs etwa durch die bundesstaatliche Ver-
fassung geschwächt wird; die Bundesstaaten und die Nationalitäten-
politik dienen als Fassaden für den ausschließlich von der
bolschewistischen Partei bestimmten Kurs. Daß sie dabei als
Erziehungsmittel der Massen, als Gelegenheiten für aufstrebende
Massen und ihre Vertreter sich zu betätigen, von großer Bedeutung
sind, ist allerdings fraglos.
Der allmächtige Parteistaat.
Hinter allen Fassaden, welche die Finheit des bolschewistischen
Staates mit den werktätigen, von den bisherigen Regierungen unter-
drückten Massen sichtbar machen sollen, hinter dem Rätesystem
wie der bundesstaatlichen Organisation, birgt sich nur eine Wirk-
lichkeit, die man mit dem einfachen Satze umschreiben kann:
Der Staat der Werktätigen ist die unbeschränkte Herrschaft der
bolschewistischen Partei. Staat und Partei sind insofern eine
Einheit, als alle Staatsinstitutionen nur Machtapparate in Partei-
händen sind, um die Gesellschaft zu lenken und ihre Entwicklung
zu bestimmen. Der bolschewistische Staat ist also kein Staat, der
das allgemeine Wohl aller seiner Bürger will, er ist ganz bewußt
ein Parteistaat, das Instrument einer Partei, um ihre Herrschaft