Die sog. ordentlichen Gerichte. 77
in der Rolle, die der Staatsanwaltschaft zuerteilt wird; immer
wieder wird betont, daß die Staatsanwaltschaft sich als Hilfsorgan
der Politik zu betrachten habe. Schwere Vorwürfe werden ihr
gemacht, wenn sie sich nach formalistischen Prinzipien bei ihren
Anklageerhebungen richtet, also einfach den Buchstaben des Ge-
setzes anwendet, ohhe die politisch-gesellschaftliche Lage zu be-
achten. „Gegen das formalistische Recht“ — in dieser Formel der
bolschewistischen Rechtsauffassung wirkt wie in der andern
Formel: „Keine Verbrechen mehr, sondern Beurteilung nach der
sozialen Schädlichkeit!‘“ der Glaube, daß auch die Justiz, die Ge-
tichte nur eine Waffe der proletarischen Diktatur. also der bolsche-
wistischen Partei darstellen.

Auch die Gerichte sollen wie die Räte die Verbindung der
Parteileitung und ihrer Regierung zu den Massen herstellen. Die
Politisierung der Justiz dient dazu, die Gerichte in Stätten zu
verwandeln, die für die Politik der herrschenden Partei Propaganda
machen, die Ziele und Absichten der herrschenden Partei bekannt-
geben und rechtfertigen. Diesem Ziele dienen nicht nur Schau-
gerichte, in denen durch einen fiktiven Gerichtshof, der aus Partei-
mitgliedern, Arbeitern usw. zusammengestellt wird, über soziale
Schäden, Gefährlichkeit der Religion undnichtproletarischer Klassen,
den Bürokratismus, mangelhafte Erfüllung der Parteivorschriften,
Trunkenheit, Aberglauben usw. zu Aufklärungszwecken geurteilt
wird; das gilt auch für die wirklichen Gerichte, die also nicht
nur wie die Schaugerichte Volksversammlungen in Gerichtsform
darstellen. Das bolschewistische Gericht soll sich nicht nur
damit begnügen, die einmalige soziale Schädigung zu beseitigen,
es soll bestrebt sein, die allgemeine Grundlage dieser sozialen
Schädigung zu zeigen und damit gleichzeitig die Politik der herr-
schenden Partei zu rechtfertigen, den Massen zu ihrer Durch-
führung neuen Mut zu geben und Schwung zu verleihen.

Diese Praxis haben die bolschewistischen Gerichte stets verfolgt
— vom Prozeß gegen die rechten Sozialrevolutionäre im Jahre
1922 bis zum großen Spezialistenprozeß Ramsin und Genossen vom
Jahre 1930, In ihm wurden bürgerliche Gelehrte und Ingenieure
der Sabotage beschuldigt; sie sollten eine Art Verschwörung durch
Begründung einer von Emigranten unterstützten Industriepartei
Organisiert haben, die durch Bekämpfung der bolschewistischen
Wirtschaftspolitik Rußland für die ausländische Intervention reif
machen sollte. Immerhin ist eine „Vervollkommnung‘“ in der
Benützung des Gerichtes als politisch-sozialer Propagandastätte
Zu bemerken. Im Prozeß der rechten Sozialrevolutionäre waren