Die Kampfmethoden des atheistischen Staates. 85
benützte Religionsgesetzgebung angewandt wird, sind einige
Stellen aus diesem Zirkular des Justizkommissariates vom 25. Au-
gust 1920 typisch: „Auf Veranlassung und eindringliche Forde-
rung (!) der werktätigen Massen in den Gouvernements ... sind
dort achtundfünfzig sog. unverwesliche Leichen geöffnet worden.
Diese Öffnungen erfolgten in Anwesenheit der werktätigen Massen
und der Geistlichen, der sachverständigen Ärzte und der Vertreter
der Sowijetgewalt; sie haben eine Reihe betrügerischer Hand-
lungen enthüllt, mit deren Hilfe die Kultdiener die werktätigen
Massen betrogen.“ Es wird ausdrücklich betont, daß die Erfor-
schung der unverweslichen Leiber zu erfolgen hat auf die Initiative
der lokalen werktätigen Bevölkerung, mit Erlaubnis des lokalen
Vollzugsausschusses oder lokalen Rätekongresses. Es wird also
der Schein geschaffen, daB die antireligiösen Maßnahmen den
Massen dienen und dem Massenwillen entsprechen. Für diese mit
politischen Fiktionen arbeitende antireligiöse Politik der Sowiet-
regierung ist auch ihr Vorgehen gegen die Kirchenschätze während
der Hungersnot im Wolgagebiet (1921) bezeichnend, Die allgemeine
Konfiskation der Kirchenschätze wird nur aus politisch-sozialen
Gründen angeordnet; sie sollen zur Hilfe an die Hungernden ver-
wandt werden, und so hat die Regierung die Möglichkeit, mit
radikalsten Gewaltmitteln, Hinrichtungen usw., gegen die Kirchen-
vertreter vorzugehen, die sich gegen diese Konfiskation wenden,
damit also nicht nur sich gegenrevolutionär betätigen, sondern
auch den angeblich antisozialen Charakter der Religion den
Massen beweisen.

Die Kampfmethoden des atheistischen Staates.
Die scheinbar den Religionen völlige Freiheit lassende radikale
Trennung von Kirche und Staat ist also in Wirklichkeit nur eine
Kampifmethode des atheistischen Staates. Die Toleranz ist nur
eine Übergangserscheinung, die für die Zeit gilt, in der der Atheis-
mus sich bei den Massen noch nicht durchgesetzt hat. Die reli-
giösen Gemeinschaften, die Kirchen, Sekten usw., werden durch
die Gesetzgebung in ihrer Bewegungsfreiheit außerordentlich be-
schränkt, — sie sind als ständige Gegner der Revolution ver-
dächtig. Ihre ganze Existenz wird ja im Grunde genommen nur
SO lange geduldet, als die Gesellschaft in ihrer Entwicklung eben
Noch nicht da angelangt ist, wohin sie die herrschende Partei
bringen will und wohin sie sich nach marxistischer Auffassung mit
ZWwangsläufizer Notwendigkeit entwickelt. Die faktische Duldung