90 2. Teil. Eroberung und Ausbau der politischen Macht,
gebung. Dann sind die letzten Schranken für die Herrschaft der
bolschewistischen Partei und ihrer Gesinnung in der Gesellschaft
gefallen.

Gesamtcharakteristik des bolschewistischen Staates.
Die Entwicklung und Eigenart des bolschewistischen Staates
beweisen, daß es sich bei ihm um einen absolutistischen, nur durch
Rücksichten politischer Zweckmäßigkeit, der Machtbehauptung,
yeleiteten Staat handelt. Er beruft sich gleichzeitig auf den Massen-
willen als proletarischer Staat und will die Massen in einer be-
stimmten Richtung erziehen; diese Richtung wird vom Willen und
den Anschauungen der herrschenden bolschewistischen Partei
bestimmt, die sich auf die Massen, das Proletariat, stützt. Der
Absolutismus des Staates ist nicht Selbstzweck; die in ihm sich
zeigende Herrschaft einer bestimmten Partei, die zur Verwirk-
lichung ihrer Ziele den Staatsapparat benützt, dient der Er-
reichung bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse, welche die
Gewaltherrschaft rechtfertigen und legitimieren sollen. So führt
die Schilderung der staatlichen Herrschaftsmethoden des Bolsche-
wismus zu der Frage nach dem gesellschaftlichen Ziele dieses
Absolutismus, der versucht, alle Widerstände politischer und
institutioneller Art (Gegenrevolution in verschiedensten Formen,
Kirche und Familie) zu beseitigen und, wenn das nicht sofort geht,
allmählich auszuschalten durch Entziehung der Staatshilfe und
Unterstützung aller gegen sie gerichteten Bestrebungen. Was
bedeutet der Sozialismus, den die bolschewistische Partei als
Rechtfertigung und Ziel ihrer Herrschaft benützt? Die Betrach-
tung des politischen, zum Drucke auf die Gesellschaft und Aus-
schaltung aller Widerstände bestimmten Gewaltapparates führt
zur Frage nach der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik des
Bolschewismus. Denn nur von da aus kann sich ein volles Ver-
ständnis für die Ergebnisse des Wirkens der bolschewistischen
Staatsgewalt ergeben.