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6. Teil. Kritik des Bolschewismus.
lichen anerkannt werden, und einen Bereich des Öffentlichen, der
durch die wirtschaftliche Gesetzmäßigkeit bestimmt wird; alles
soll für ihn öffentlich werden. Die Gesellschaft fällt für ihn mit
dem menschlichen Dasein überhaupt zusammen. Daher erscheint
ihm die Trennung von Privatem und Öffentlichem als Ausdruck
einer schlechten Gesellschaftsorganisation. Noch ist die Ordnung
der Gesellschaft nicht so beschaffen, daß die gesellschaftliche
Tätigkeit allen, also der Gesellschaft als Ganzem, nützt. Es gibt
eben noch einen Bereich des Privaten, der über der Gesellschaft
steht, die Ergebnisse der gesellschaftlichen Tätigkeit für sich be-
hält. Davon will der bolschewistische Mensch nichts wissen. Er
versteht nicht, wie sich diese Trennung noch rechtfertigen läßt,
wenn die Öffentlichkeit den gesellschaftlich-wirtschaftlichen Erfolg
als entscheidend ansieht. Er zieht aus dieser Bewertung nur die
Folge, wenn er das Private als unmoralisch, als unethisch erklärt.
Es besteht ia nur in der Verwendung der gesellschaftlichen Arbeit,
der wirtschaftlichen Erfolge für persönlichen Genuß. Er setzt
diesem moralischen Individualismus seinen Glauben an den Sinn
der Menschheit in der sich selbst genügenden, das ganze Leben
erfassenden und umgreifenden Gesellschaft entgegen.

Der Atheismus des bolschewistischen Menschen, der als Formu-
lierung für den Glauben an die Selbstgenügsamkeit der produ-
zierenden Gesellschaft auftritt, setzt also eine bürgerliche Gesell-
schaft voraus, für die der Idealismus, die Betonung des Geistigen
und die Religion nur noch private Angelegenheiten sind, d. h. sie
bestimmen nicht mehr die Öffentlichkeit, sondern sie sind nur
noch als Mächte des Privatlebens vorhanden. Sie stehen in ihren
Forderungen neben dem gesellschaftlichen Leben; in diesem er-
scheint die wirtschaftliche Gesetzlichkeit als alles leitende und
bestimmende Macht. Alle Betonung des Geistigen, Religiösen
scheint nur dazu da zu Sein, um diese Gesetzlichkeit zu stützen
und zu rechtfertigen. Sie dienen der gesellschaftlichen Praxis, sie
sollen sie begünstigen, jedenfalls nicht einschränken. Die Religio-
sität ist so geformt, daß sie den sozialen Aufstieg des Standes, der
die wirtschaftliche Tätigkeit als Grundlage besitzt, des Bürger-
tums, rechtfertigt; sie gerät mit der traditionellen Religion in
Konflikt, wie Groethuysen in seiner Beschreibung des Verhältnisses
des französischen Bürgertums zur katholischen Kirche während der
Vorrevolutionszeit bewiesen hat, wenn diese traditionelle Religion
den sozialen Aufstieg zu hemmen scheint, ihn nicht als den Sinn
des öffentlichen Lebens betrachtet *.

Der Marxismus und damit der Bolschewismus sprechen die