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6. Teil. Kritik des Bolschewismus.
Die neuen Gesellschaftsformen, die der Bolschewismus geschaffen
hat, entwickeln sich also in einer Richtung, die in keiner Weise
den Zielen der bolschewistischen Utopie entspricht. Die Ehe-
gesetzgebung hat zu einer Verrohung der Beziehungen der Ge-
schlechter geführt, insbesondere Schädigung der Frau hervor-
gerufen, an die ihre Urheber, von den Theorien verblendet, nicht
gedacht hatten. Was nützen alle wirtschaftlichen Sicherungen,
wenn die zu zahlenden Alimente einfach nicht einzutreiben sind,
wenn durch den Wechsel der Beziehungen, wie gerade Bekennt-
nisse bolschewistischer Jugendlicher und Gerichtsverhandlungen
beweisen, menschliche Schädigungen eintreten? Man kann Fälle,
wie die Ermordung der untreuen Gattin durch den bolschewisti-
schen Arbeiter, nicht durch Berufung auf bewahrte bürgerliche
Vorurteile erledigen®. Die Behauptung des bolschewistischen Ehe-
rechtes, daß es auf die Treue der Gatten nicht ankomme, weil das
Zusammenleben der Geschlechter nicht ein Besitzverhältnis be-
Zründe, erweist sich einfach als dem Leben, der menschlichen
Natur nicht entsprechend. Da sind alle Hinweise auf die Zeit
des Übergangs nicht durchschlagend, weil es unmöglich ist, das
Wesen des Menschen durch wirtschaftliche Umorganisation zu
ändern. Nationale Gegensätze werden, wie die. häufigen Klagen
der bolschewistischen Presse beweisen, ebenfalls nicht durch die
Klassenzugehörigkeit, wie die Theorie behauptet, überwunden.
Nationen, die zum Selbstbewußtsein gelangt sind, lassen sich nicht
durch die bolschewistische Wirtschaftspolitik ohne Druck zu einer
Einheit zusammenfassen. Die bolschewistische Wirtschaftspolitik
wird stark bestimmt durch die Notwendigkeit, nationale Gegen-
sätze in der Form einer Rücksichtnahme auf Bundesrepubliken
zu beachten. Sie ist also ihrem Ideal der rein rationalen Planmäßig-
keit nicht treu geblieben. Die wirtschaftlichen Erfolge erzeugen,
um den entscheidenden Einwand gegen die bolschewistische Utopie
anzuführen, nicht den Träger der neuen sozialistischen Gesell-
schaft, sondern einen selbstbewußten Fgoisten, auf den nur Argu-
mente der Gewalt Eindruck machen.

Das alles wird heute noch durch den Kampf verschleiert. Es
kann heute heißen: „Noch sind wir nicht so weit, noch muß man
gegen die jahrhundertealten religiösen und nationalen Vorurteile
ankämpfen, noch wirkt das Erbe der bürgerlichen Gesellschaft,
noch zeigen sich die Unzulänglichkeiten des alten Regimes.“ Aber
nehmen diese Unzulänglichkeiten in der neuen Ordnung wirklich
ab? Sie nehmen nicht ab, sie kehren nur in neuen Formen wieder.
Merkt man etwas von neuen menschlichen Beziehungen in der