204 6. Teil. Kritik des Bolschewismus.
läufige Toleranz ist nur ein Ausdruck dafür, daß die Gesellschafts-
ordnung noch rückständig ist, sie ist also von Zweckmäßigkeits-
erwägungen bestimmt —, da der Bolschewismus die Möglichkeiten
kirchlicher Wirksamkeit immer mehr und mehr einengt, ist es
verständlich, daß die Kirche ihm gegenüber die Ordnung der
bürgerlichen Gesellschaft und ihres Staates vorzieht. Denn hier
ist noch die Möglichkeit zum Wirken gegeben, hier ist noch die
Möglichkeit vorhanden, den Versuch zu machen, die Öffentlichkeit
im christlichen Sinne zu beeinflussen, hier sind noch gesellschaft-
liche Grundsätze wirksam, die auf der christlichen Tradition
beruhen. Trotz aller Bedrohungen durch die Entwicklung des
Wirtschaftslebens, trotz aller Lockerungen der Scheidungsgesetz-
gebung ist die Einehe noch rechtlich besonders geschützt und
gesichert. Trotz aller ihrer Unvollkommenheiten wahrt die bürger-
liche Gesellschaft also jene Menschenrechte, welche dem Bolsche-
wismus nicht bekannt sind. Der Staat steht nicht im Dienste einer
bestimmten gesellschaftlichen Doktrin, die mit dem Christentum,
mit jeder Religion schlechthin unvereinbar ist. Das sind die Tat-
sachen, welche die Stellung der Kirche im Kampfe gegen den
Bolschewismus an den Seiten der bürgerlichen Gesellschaft be-
gründen.

Neben der grundsätzlichen Unvereinbarkeit der bolschewistischen
Utopie von der sich selbst genügenden Gesellschaft mit der christ-
lichen Lehre sind es die politischen und gesellschaftlichen Me-
thoden des Bolschewismus, die seinen Gegensatz zur Kirche be-
gründen. Der Bolschewismus hat infolge seiner mechanistischen
Gesellschaftsauffassung — er betrachtet gesellschaftliche Um-
organisationen und Umgruppierungen als Mittel zur Wandlung des
menschlichen Wesens — die Neigung, mit Gewalt und äußern
Maßnahmen, Gesetzen, Dekreten usw. gegen alles Bestehende
vorzugehen. Er hat keinen Sinn für Tradition, für Rücksichtnahme
auf Gegebenes. Was sich nicht der ihm als notwendig erschei-
nenden Entwicklung fügen will, wird auf alle als politisch zweck-
mäßig betrachtete Weise bekämpft, und zwar handelt es sich bei
diesem Kampfe um einen Vernichtungskampf gegen bestimmte
gesellschaftliche Gruppen, gegen Klassen, die als Träger der Aus-
beutung hingestellt werden. Dadurch wird der politische und
soziale Terror gerechtfertigt. Es gitt eben soziale Schichten, die
im Interesse der Menschheit, d. h. der kommenden sozialistischen
Gesellschaft zu verschwinden haben.

Diese Ausschaltung der Gerechtigkeit, auf die alle Staatsbürger
und alle Gesellschaftsglieder Anspruch haben, im bolschewistischen