Die faktische Ehe, 283
Die Ehe ist kein Geheimnis, die Ehe ist nicht eine Verbindung
vom Göttlichen und Menschlichen, wie man früher sagte. Die Ehe
ist eine den Naturgesetzen entsprechende Erscheinung des gesell-
schaftlichen Lebens, die von der Form der Produktionsverhältnisse
abhängt. Vollkommen richtig spricht der Genosse Goichbarg von
der Fhe als von einer „Einrichtung, die ihr Entstehen und ihre
Entwicklung bestimmten wirtschaftlichen Verhältnissen verdankt;
deren Abänderung wird auch die Ehe ändern und deren Ver-
Schwinden wird auch die Ehe zum Verschwinden bringen“.

Warum ist dann die staatliche Registrierung überhaupt noch notwendig?
Brandenburgski stellt fest:

Durch die Registrierung wird die Tatsache des ehelichen Zu-
sammenlebens und ihrer rechtlichen Folgen nicht geschaffen. Wir
lehnen es kategorisch ab, die Registrierung als eine Bedingung
anzusehen, ohne die es keine Fhe gibt und geben kann. Die Regi-
Strierung ist notwendig, aber sie ist notwendig als die Registrierung
einer bestimmten Tatsache. Für uns ist die Ehe vor allem eine
Tatsache, und aus der Tatsache, aber nicht aus dem {juristischen
Akt, können und müssen bestimmte juristische Folgen entstehen....
Man darf nicht ernsthaft denken, daß die Registrierung das Zu-
sammenleben von Mann und Frau zu etwas wesentlich anderem
macht als es das Zusammenleben ohne Registrierung ist.

Die Registrierung ist zweckmäßig als eines der bequemen Mittel,
um die Art der gegenseitigen Beziehungen festzustellen (das Vor-
liegen nicht registrierter ehelicher Beziehungen muß beim Vor-
liegen eines Streites erst bewiesen werden — zu beachten ist auch,
daß die Anhänger des Entwurfes gegen bolschewistische Kritiker
feststellen: Gelegentliche geschlechtliche Verbindungen, etwa mit
einer Dirne, sind nicht als faktische Ehe zu betrachten; also
gehört zur faktischen Ehe eine gewisse Dauer und Öffentlichkeit.
W. G). Aber der gleiche Charakter der Beziehungen, der nicht
in die festgesetzte‘ Form der Registrierung gekleidet ist, hört

nicht auf, eine lebendige Wirklichkeit zu sein.... Die ganze Frage
ist dahin zusammenzufassen, ob das Leben genügend Fälle ehe-
licher Beziehungen aufweist, die nicht in der Registrierabteilung
aufgenommen sind, um den Gesetzgeber zur Reaktion auf diese
Erscheinungen als Massenerscheinungen zu bringen, um zu er-
reichen, daß das durch die Revolution entstehende Recht eine
Spiegelung und genügende Regulierung im Überbau des geschrie-
benen Rechtes erhält. Das wirkliche Leben, nicht nur des führenden
städtischen Industrieproletariats, sondern auch des Dorfes, weist
viele Fälle tatsächlicher ehelicher Beziehungen auf. Es gab sie vor