Vorwort. Der saloppe Sprachgebrauch, der ‚bei der Bezeichnung „kapi- talistischer Organisationsformen‘“ in Wort und Schrift zutage tritt, ist wohl darauf zurückzuführen, daß die einschlägige Terminologie an Meinungsverschiedenheiten und unklaren Formulierungen krankt, die oft durch einseitige Beleuchtung des Problems hervor- gerufen werden. Dies muß bei der großen Bedeutung, die Kartell ınd Konzern im heutigen Wirtschaftsbild einnehmen, doppelt un- angenehm empfunden werden. Die eindeutige Fixierung der Be- zriffe ist für den Theoretikerg wie auch für den Praktiker ein akutes Bedürfnis. Denn Kartelle und Konzerne sind heute Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung. Bei den Verordnungen zur Be- kämpfung von Auswüchsen erhebt sich die Frage: Was soll, was kann Gegenarbeit der Gesetze sein? Man will ja die Schäden, Aus- wüchse und Gebrechen treffen, nicht aber die wirtschaftlich vor- teilhaften Seiten. Wenn sich herausstellte, daß die Organisationen aur schädlich wirken, müßte man sie schlankweg verbieten als ge- meingefährliche Erscheinungen. Dazu ist es nötig zu wissen, worin das Wesen der Karteile und Konzerne besteht. Aber man kann hicht sagen, daß endgültig feststeht, was alles ein Kartell oder Konzern ist. Daher mag es nicht unangebracht erscheinen, wenn vorliegende Arbeit sich die Aufgabe stellt, die beiden Organisations- gebilde hinsichtlich ihrer konstitutiven Merkmale zu erfassen und 30 zur Klarstellung der begrifflichen Probleme beizutragen. Die Anregung zu dieser Untersuchung gab mir mein hoch- verehrter Lehrer, Herr Prof. Salz, dem ich mich für die zahl- reichen Anregungen und Ratschläge bei dem Aufbau der Arbeit zu aufrichtigem Dank verpflichtet fühle. Gleichfalls sei an dieser Stelle Herrn Prof. Geiler gedankt, der mich in liebenswürdigster Weise durch Literatur und persönlichen Rat unterstützte. Heidelberg, im Juni 1930. Robert Vanoni.