T n .a ü K= n 1 e 4 3 [1 PP a e N ln r reiche es nur dazu, gegenseitig die Konkurrenz in einem Industrie- zweige zu dämpfen. Ziel sei die Hebung und Sicherung der Rentabilität der Mitglieder, wobei es weniger auf die Größe eines augenblicklichen Erfolges ankomme als auf die Dauer desselben. All diese begrifflichen Ansichten haben trotz. verschiedener Ausdrucksweise und verschiedener Auffassung über den Monopol- Charakter des Kartells das eine gemeinsam, daß sie als das Wesen dieser Organisation die Sicherung s-Tendenz betonen. Im Ge- gensatz dazu steht die folgende Gruppe von Definitionen, die das Schwergewicht der Begriffsbestimmung in der monopolisti- schen Seite des Kartells sieht. Menzel (Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 60/61 Leipzig 1894/95 „Die wirtschaftlichen Kartelle und die Rechtsordnung“) unterscheidet zwischen Schutz- kartellen und eigentlichen Monopolisierungskartellen. Die Schutz- kartelle würden geschlossen bei sinkender Konjunktur zur Siche- tung der Fortexistenz des Erwerbszweiges, welche durch unge- zügelten Wettbewerb gefährdet wird. Dagegen sei bei der anderen Kartellart von vornherein der Zweck die Ausbeutung der Waren- abnehmer. Bücher sieht in den Kartellen reine Monopole, die durch Herrschaft auf dem Markt die Konsumenten und Arbeiter zu Gunsten der Kapitalisten benachteiligen. Jede Kartellbildung voll- ziehe sich auf Kosten jenes Prügelknaben der heutigen Wirt- Schaftspolitik: des Konsumenten. Er „möchte jede ver- !lragsmäßige Vereinigung von selbständigen Unternehmungen zu den Kartellen rechnen, welche den Zweck verfolgen, durch dauernde monopolistischeBeherrschungdes Marktesden höchstmöglichen Kapitalprofit zu erzielen“ (Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 61, S. 145). Nach Pohle (Die Kartelle der gewerblichen Unternehmer, Leipzig 1898) sind als „Kartelle dieauf dem Weg des freien Vertrages entstandenen Vereinigungen von Wirtschaftssubjekten gleicher oder ver- wandter Berufezubezeichnen, welche in einer aufdem System der freien Konkurrenz beruhen- den Volkswirtschaft durch die aus der Ein- Sschränkung des freien Wettbewerbs unter den Beteiligten hervorgehende monopolistische