Beeinflussung der Marktverhältnisse den größtmöglichen Vorteil fürihre Mitglieder zu zrreichensuchen“. (S. 11). Prof. Heinrich Wäntig, Greifswald (Verhand- lungen des 26. deutschen Juristentags) sieht in Übereinstimmung mit Bücher in den Industriekartellen „vertragsmäßige Vereinigungen selbständiger Unternehmer zur Erzielung höchstmöglichen Kapitalprofits durch monopolistische Beherrschung des Mark- kaatt Bei den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Mann- heim 1905 spricht Schmoller davon, daß durch die Kartelle eine neue Wirtschaftsordnung entstünde, ähnlich der mittelalter- lichen, und daß das Ziel dieser Neuorganisation die Aufhebung der Konkurrenz sei, und die Einführung von großen Monopolen. Wenn auch die deutschen Kartelle fast noch nirgends absolute Monopole darstellten, bleibe doch jedenfalls die Tendenz, „daß die fortschreitende Kartell- und teilweise noch mehr die Trust- »ntwicklung immer mehr der Monopolbildung sich nähere, daß wir damit zu rechnen haben“. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 116, S. 252). In seinen Leitsätzen gibt er eine Art Kartell- definition: „Unsere Kartelle sind freie Genossen- schaften, großer und mittlerer Werke und Fa- driken, durch Vertrag auf Zeit zu gemeinsamer Marktbeherrschung gebildet, mit einer Art lemokratischer Verfassung“. (S. 270). Tschierschsky kommt in seinem Werk „Kartell und Trust“ 1911 zu anderer Formulierung als in seiner ersten Schrift aus dem Jahre 1903. Er definiert nun das Kartell als „eine durch freiwilligen Vertrag selbständiger Un- ternehmer eines Gewerbes geschaffene Inter- essengemeinschaft zwecks monopolistischer Beeinflussung des Marktes“. (S. 24). Rothschild (Kartelle, Gewerkschaften und OGenossen- schaften, Berlin 1912) bezeichnet Büchers Begriffsbestimmung als die herrschende und definiert die Kartelle als „Verbände von selbständig Markthandelnden der glei- chen Wirtschaftsgruppe, dieden Zweck und die Fähigkeithaben, die Höhe des Preisniveaus der Waren, an denensieinteressiert sind, in ihrem x