a Erzielung einer faktischen Monopolstellung zu beeinflussen“. Schon diese umfängliche Begriffsbestimmung — so fährt er fort — welche 2benso zahlreiche als absichtlich blaß und skizzenhaft gehaltene Merkmale umfaßt, läßt vermuten, daß es sich bei den Kartellen Nicht um ein in typischer Form auftretendes, scharf abzugrenzen- des wirtschaftliches Gebilde handelt, sondern um eine Fülle von Zinzelerscheinungen, deren Grenzlinien ineinanderfließen. (S. 296). Nach Baumgarten-Meszleny (Kartelle und Trusts, Berlin 1906) ist der Zweck des Kartells „die Beschränkung oder Ausschließung der Konkurrenz“ (S. 38), eine Zwecksetzung, von der Grunzel schon sagte, daß sie höchstens als Mittel in Frage s<ommen kann. Als weitere Definition sei noch die von Nicklisch erwähnt, der in seinem „Kartellbetrieb‘ 1909 sagt: „Ein Kartell entsteht, wenn sich privatwirtschaftliche Unternehmungen zu gemeinsamer Wahrung gewerblicher Interessen zusammenschließen, ohne daß ‚hr Fortbestehen, als selbständige Einheit dadurch aufhört“. (S. 1). Diese Begriffsbestimmung ist so weit gefaßt, daß damit keineswegs das Kartell charakterisiert werden kann. Man könnte genau so gut einen Fach- oder Berufsverein so definieren. Calwer (Kartelle und Trusts, Berlin 1912) bezeichnet das Kartell als „Zusammenschluß von Betrieben zum Zweck einheit- .icher Beeinflussung der Preise von Waren und Leistungen“ (S. 33). In der Encyclopaedia Britannica Bd. 4 (S. 938) ist das Kartell definiert als „eine Art des Zusammenschlusses unter Unternehmern, durch welchen die unabhängigen Firmen und Unter- nehmungen eines besonderen Gewerbes oder einer Produktionsart einen Vertrag schließen, um ihre Produktion und in manchen Fällen hre Preise zu regulieren.“ Im kanadischen Gesetz über die Anstellung von Ermittlungen über Kartelle, Monopole, Trusts und Fusionen von 1923, bezeichnet als „The Combines Investigation Act“ wird der Aus- druck „Kartell“ (Combine) dahin aufgefaßt, „daß er sich auf solche Zusammenschlüsse bezieht, die zum Nachteil oder gegen das Inter- se des Publikums, seien es Verbraucher, Erzeuger oder andere, gewirkt haben oder wahrscheinlich wirken werden. In dieser Be- Schränkung umfaßt der Ausdruck die sogenannten Fusionen, Trusts und Monopole, die Kontrolle an der Gesamtheit oder einem Teil eines Geschäfts einer anderen Person; einen tatsächlichen oder still- Schweigenden Vertrag mit dem Erfolge oder der Zielsetzung, die