2S 1- 1 € + n 3 h 3 4 3 2. Der Monopolbegriff und die Charakterisie- rung des Kartells als Monopolgebilde. Der Streit geht nur um die Charakterisierung der Marktstellung des Kartells. Dies kam bei der Betrachtung der Kartelldefinitionen deutlich zum Ausdruck. Tschierschky, Liefmann und andere sahen in den Kartellen monopolistische Organisationen, da sie die Organisatorischen Voraussetzungen einer Monopolstellung besitzen. Dem gegenüber beschränkt z. B. Grunzel den Begriff des Mono- pols nur auf absolute Monopole, auf Monopole durch natürliche Seltenheit oder gesetzliche Beschränkung der Produkte. Ein Mono- pol liegt nach ihm nur vor, wenn die Konkurrenz vollständig aus- geschaltet ist. Marshall formuliert den Begriff „Monopol“ dabin, daß „eine einzelne Person oder Vereinigung von Personen die Macht hat, entweder die Menge eines Gutes, die zum Verkauf ausgeboten wird, oder den Preis, zu dem es ausgeboten wird, festzulegen“). Weiß unterscheidet zwischen absolutem und relativem Mono- pol. Absolutes Monopol, oder Monopol im strengen Wortsinn be- Steht „in der Beherrschung des Gesamtangebots eines Gutes oder der gesamten Nachfrage darnach durch eine einzige Person oder eine zusammengeschlossene Personengruppe. Im weiteren Sinn wird auch in jenen Fällen von Monopol gesprochen, in denen eine Person (Personengruppe) das Angebot oder die Nachfrage zu einem so be- trächtlichen Teil beherrscht, daß sie durch ihr Verhalten auf dem Markte die Preisbildung merklich beeinflussen kann*®). Es wurde festgestellt, daß das Kartell im Dienste der Rentabili- tätsförderung der Unternehmungen die Aufgabe hat, die ruinöse Konkurrenz zu beseitigen, bezw. die Konkurrenz zu regulieren, Je vollständiger der Zusammenschluß in quantitativer und qualita- tiver Hinsicht gelingt, desto besser läßt sich eine Regulierung durch- führen. Daher sind die Kartelle immer Erscheinungen, die nach möglichst vollkommener Machtstellung tendieren. Man kann aber das Kartell niemals als absolutes Monopol bezeichnen, da durch die Organisation die Konkurrenz nur reguliert, aber nicht ausgeschaltet Werden kann. Diese Tatsache soll weiter unten näher dargelegt Werden. 15) Handbuch der Volkswirtschaftslehre, Berlin 1905, S. 457. 16) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. Auflage, Artikel „Monopol“. :o