ruht“), Damit kommt zum Ausdruck, daß das Kartell einen Ein fluß auf seinen Markt haben muß, daß er aber nicht ein Herrschafts verhältnis zu sein braucht. Außerdem ist die Relativität, d. h. die verschiedene Stärke die: ser Machtstellung hervorzuheben. Sie kann in ungünstigen Wirt- schaftsverhältnissen gerade noch zur Wahrnehmung der Interessen ausreichen, andererseits bei aufsteigender Konjunktur zu einer Herr- schaftsstellung sich auswachsen. Denn der Umfang der Macht wechselt proportional mit der Abhängigkeit des Marktes von der Leistungsfähigkeit der organisierten Werke. Ein anderer Grad der Verschiedenheit in der Stärke der Macht- stellung dem Markte gegenüber liegt in der Bindungsintensität, in den verschiedenen Formen des kartellmäßigen Zusammenschlusses Die Einflußnahme auf den Markt und dementsprechend die Ein- schränkung des Wettbewerbs wird verschieden groß sein bei einem Konditionen- oder Preiskartell und einem straffen Zusammenschluß im Syndikat. Unter Berücksichtigung dieser Momente muß man von einer „mehr oder weniger weitgehenden“ Machtstellung sprechen. Damit ist einerseits die Relativität der Machtstellung an sich — die zeitlich schwankenden Stärkegrade — betont, anderer- seits wird der verschieden weitgehenden Beeinflussung des Marktes, die von dem Grad der durch die einzelnen Kartellformen bewirkten Konkurrenzeinschränkung bedingt ist, Rechnung getragen. Die Merkmale des Kartells wären nach den bisherigen Aus- führungen folgende: 1. Die Kartelle sind vertragsmäßige Organisationen technisch und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmungen (Unter- nehmer) des gleichen Gewerbes. 2. Der Zweck des Kartells besteht in einer äußeren Konkurrenz- regulierung im Sinne einer Rentabilitätsförderung oder -sicherung der Mitglieder. 3. Als unbedingt nötiges Mittel muß das Kartell eine Macht- stellung dem Markte gegenüber besitzen, die, wie oben dargelegt, mehr oder minder weitgehend sein kann. Die Definition des Kartells lautet also: Kartelle sind vertrags- mäßige Organisationen selbständig bleibender Unternehmungen 2) Max Weber: Grundriß der Sozialökonomik, Wirtschaft und Gesell. schaft, S. 26. 1,