sagt: „Hebung der Produktivität unserer Volkswirtschaft vor allem zwecks Steigerung unseres Exportes durch Verbesserung und Ver- billigung, kurz Förderung der Produktion ist das Kernproblem der Wirtschaft unserer Zeit, damit das Gebot der Stunde: bewußte Er- fassung durch industrielle Gemeinschaftsarbeit aller in der Volks- wirtschaft vorhandenen oder noch schlummernden Kräfte“. Daher tritt auch an die Kartelle die Forderung heran, die reine Ertrags- steigerungs- und Sicherungspolitik durch Abwälzung der Kosten im Wege der Preisgestaltung im weitesten Umfang zu ersetzen oder jedenfalls zu ergänzen durch eine Rationalisierung der Erzeugung zwecks ihrer Verbilligung in Verbindung mit der Ausschaltung oder jedenfalls Vereinfachung der Zwischenglieder innerhalb des Produktionsprozesses selbst und des Absatzes zwischen dem letzten Erzeuger und letzten Verbraucher®). 2. Diein der Literatur vertretenen Ansichten über einen Funktionswandel des Kartells. Seitdem diese neuen Aufgaben einer unmittelbaren Produk- tionsförderung aus den Wirtschaftsverhälinissen erwachsen sind, findet sich in der Kartelliteratur die Auffassung vertreten, daß die Kartelle dazu übergegangen seien, in die Produktionssphäre ihrer Mitglieder einzugreifen und sie durch Rationalisierungsmaßnahmen wirtschaftlicher zu gestalten. Vor allem wird gegen die Definition Liefmanns polemisiert. Isay*) meint, daß aus den in neuerer Zeit sich entwickelnden Bestrebungen die Fertigungskartelle entstanden seien. Diese woll- ten durch Normalisierung, Typisierung und Spezialisierung die Produktion der Mitglieder wirtschaftlicher gestalten und dadurch die Kosten senken. Daraus folge aber, daß das Merkmal der monopo- listischen Marktbeherrschung, wie es Liefmann in seinem Kartell- begriff aufstellt, für diese Organisationen nicht mehr passe. Denn „ein solches Kartell könnte sich völlig darauf beschränken, die ein- schlägigen Fabrikate in drei oder vier Gruppen zu teilen und anzu- ordnen, daß jedes Mitglied nicht Fabrikate aller Gruppen, sondern nur Solche einer bestimmten Gruppe herstellen darf. Im übrigen könnte das Kartell zwischen den Mitgliedern der gleichen Gruppe dem rücksichtslosesten Wettbewerb ireie Bahn lassen, sodaß von irgendwelcher Marktbeherrschung, von irgend welchem Monopol %) S. Tschierschky, Zur Reform der Industriekartelle, Berlin 1921, S. 71. 31) Isay, Studien im privaten und öffentlichen Kartellrecht, 1922. ML;