des en, 0- ‚ar- ist ıng Ir- aen FS- an- die sch ro- ar- cht Ze- ich zu ait- 'eil us ag (b- 1er bs ne ait ar aß he h- er rt B- an A- N Rationalisierungsmaßnahmen auf dem Gebiete der Produktion und des Absatzes, der Spezialisierung. - „Spezialisierung ist die Verständigung einer Anzahl von Fabri- ken über den Arbeitsplan d. h. also Abstimmung ihrer Fabrikations- Programme durch ein Übereinkommen darüber, welche Erzeugnisse jede der beteiligten Firmen herstellen soll“). Diese Arbeitsteilung trägt ein großes Risikomoment in sich, das Nur durch eine Arbeitsverbindung ausgeglichen wird. Denn durch die Spezialisierung auf ein Erzeugnis spielt die Gefahr einer zeit- Weiligen Unterbeschäftigung z. B. in ungünstigen Wirtschaftszeiten eine viel größere Rolle als vordem, da dann die unrationelle Produk- tionsweise infolge der Spezialisierung nicht durch erhöhte Rentabili- tät anderer Erzeugnisse ausgeglichen werden kann. Auch Grunt- zel*) sagt von der Spezialisierung, „daß sie ein Unternehmen von dem Geschäftsgang eines oder weniger Erzeugnisse abhängig macht und der Rückschlag in einem nicht durch größeren Erfolg in dem andern abgeschwächt werden kann“ Ein Risikoausgleich, eine Art Rentabilitätsversicherung kann durch Arbeitsverbindung erzielt werden, indem die verschiedenen Betriebe zu einer neuen einheitlichen Unternehmungsform zusam- mengefaßt werden, sodaß die Selbständigkeit der einzelnen Unter- nehmungen entweder ganz aufgehoben wird, oder in größerer bezw. geringerer Form bestehen bleibt. (Untergesellschaft). Daß für diese Subordination, deren Notwendigkeit im Wesen der Arbeitsteilung begründet liegt, der kartellrechtliche Rahmen äußerst ungünstig ist, kann nach dem oben Gesagten nicht zweifelhaft sein. Der Unter- nehmer kann nicht seine Selbständigkeit in produktions- und ab- Satztechnischer Hinsicht weitgehender Beschränkung unterwerfen, Seine Betriebsgeheimnisse und Betriebserfahrungen, seine Kunden- und Absatzorganisation vollständig preisgeben und sich auf eine beschränkte, wenn auch. rationellere Produktionsweise einlassen, Wenn er nicht die Möglichkeit sieht, sein Konkurrenzinteresse ohne eigene Schädigung dauernd auszuschalten. Diese Möglichkeit oder besser die Sicherheit dafür bietet die zeitlich beschränkte Dauer des kartellmäßigen Zusammenschlusses nicht, und deshalb muß der Unternehmer seine Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf späteren Konkurrenzkampf weitgehend. wahren, mit andern Worten: die 33) Müllensiefen, Kartelle als Produktionsförderer, S. 28. 34) Gruntzel, Wirtschaftliche Konzentration, S. 10. 55