Kartelltyp daraus gefolgert werden. Denn selbst hochorganisierte Syndikate setzen solchen Fortschritten infolge fortgesetzter Be- standsschwierigkeiten die größten Hindernisse in den Weg und viel- mehr noch lassen die meist schwachen Kartelle der Fertigindustrien durch die verschieden gelagerten Mitgliedsinteressen nur eine schematische Koordination in den Preis- und Absatzbedingun- gen zu"). Es 1äßt sich daher keine Wesensänderung des Kartells fest- stellen, sondern nur Entwicklungslinien der Kartellpolitik aufzeigen. Darüber äußert sich Wiedenfeld in seinem Bericht für den Vor- bereitungsausschuß der Weltwirtschaftskonferenz 1927: „Nicht nur sehen wir bei den einzelnen Kartellen eine innere Reifung vor sich gehen, eine Reifung, die aus einer primitiven und rücksichtslosen egoistischen Art, die Aufgaben anzufassen, zu immer vollkomme- ner ihrer Ziele und auch ihrer Schranken sich bewußt werdenden Politik des Kartells führt. Darüber hinaus sehen wir auch, daß in den Kartellaufgaben selber Gestaltungsfähigkeit vorhanden ist und daß die Organisation es erlaubt, den verschiedenen Aufgaben sich anzupassen, die etwa an sie herantreten‘“ 1). 6. Der unter Berücksichtigung dieser Möglich keiten feststellbare Kartellbegriff. Diesen Versuchen einer Anpassungspolitik an die Rationalisie- rungsaufgaben innerhalb des kartellrechtlichen Rahmens kann auch in der Definition Rechnung getragen werden. Es soll daher der Kartellzweck: äußere Konkurrenzregulierung im Sinne einer Ren- tabilitätsförderung erweitert und von einer äußeren und soweit mög- lich inneren Konkurrenzregulierung gesprochen werden. Unter in- nerer Konkurrenzregulierung sollen die Bestrebungen verstanden sein, durch produktionstechnische Einblicke und Eingriffe seitens der Kartelleitung auf den sachlichen Ertrag der Produktion ratio- nalisierend einzuwirken, indem das innere Verhalten der Werke, die Produktionssphäre selbst reguliert, „in Zielen und Mitteln“ ge- ordnet wird. Mit dem Ausdruck „soweit möglich“ wird betont, daß diese Maßnahmen innerhalb eines Kartells nur beschränkt durchführbar bzw. im einzelnen Fall überhaupt nicht anwendbar sind. %) S. Tschierschky, Der Inhaliswandel des Kartellbegriffs und seine wirtschaftspolitische Bedeutung, in Kartellrundschau 25, S. 543—47. 41) Wiedenfeld, Kartelle und Konzerne. 1927. S. 74. Ali