erte Be- viel- rien ne ‘un- 'est- sen. /or- nur sich sen me- den ‚ in Die aufgestellte Kartelldefinition lautet nun: Kartelle sind vertragsmäßige Organisationen selbstän- dig bleibender Unternehmer (Unternehmun- gen) des gleichen Gewerbes, welche durch eine Mehr oder weniger weitgehende Machtstellung auf dem Markteeineäußere und soweit möglich innere Konkurrenzregulierung im Sinne einer Rentabilitätsförderung und -sicherung: der Mitgliedsfirmen bezwecken. ınd ich 1 sle- ich ler an. Ig- ıN- en ns 10- tie .e- (Qp ar Ne A1