HI. Teil: Der Konzernbegriff. Einleitung. Die unterscheidungslose Anwendung des Wortes „Konzern“. Unter den modernen Organisationsgebilden nehmen neben dem Kartell vor allem die Konzerne eine bedeutende Stellung ein. Vor dem Krieg konnte man bei uns von einer Tendenz zu dieser Form nur auf verhältnismäßig wenigen Gebieten sprechen; sie ist vor allem ein Phänomen der Nachkriegszeit Deutschlands und hat sich aus der Notlage der Industrie entwickelt, als sich diese durch die Gebietsverluste des Versailler Friedens ihrer Eisen- und Kohlen- basis beraubt sah und zu neuer Organisation gezwungen war. Der Umbau der Industriewirtschaft zeitigte neue Konzentrationserschei- nungen und Zusammenschluß-Prozesse und bildete eine führende industrielle Organisationsform heraus, die man mit dem Worte „Konzern“ bezeichnet. Der Name selbst gibt nur ganz unvollkommen darüber Auf- schluß, was unter seinem Träger zu verstehen ist. „Konzern“ ist ein Fremdwort, ein Begriff, der aus dem englischen Wirtschaftsleben übernommen wurde. In seinem ursprünglichen Sinn bedeutet das Wort „Handelsgeschäft“, „Unternehmung“. Abweichend «davon dient es im Deutschen zur Bezeichnung einer bestimmten Gruppe von Unternehmungen, wobei in Zeitungen und in Zeitschriften eine völlig unterscheidungslose und verwirrende Anwendung stattfindet. Das Wort „Konzern“ wird hier für die verschiedenartigsten Zu- sammenschlüsse produktionstechnischer und aktienrechtlicher Natur gebraucht und Bezeichnungen wie Gruppe, Beteiligung, Interessen- gemeinschaft und Konzern werden einander völlig gleichgesetzt. Diesem terminologischen Wirrwarr steht andererseits in der wirt- schaftswissenschaftlichen Literatur eine Reihe von Schriften gegen- über, die sich speziell mit Konzernen befassen, ohne eine Definition darüber zu geben oder darzulegen, was darunter verstanden werden soll (z. B. Konzerne der Metallindustrie, herausgegeben vom Deut- a)