ein- fOr- ung von arin ıner Zin- die ıtet. daß lich Zin- nNso Von 31N- ‚er- ıni- ern ınd ‚ht- ach ten OM- ge- Jh. ImM- Katie x. ‚en- Liefmann") definiert die Konzerne „als eine Zusammen- lassung rechtlich selbständig bleibender Unternehmungen zu einer Einheit in produktionstechnischer, verwaltungstechnischer, kom- merzieller und namentlich finanzieller Hinsicht. Nicht alle vier Zwecke müssen aber bei jeder Konzernbildung vorhanden sein“. Die finanzielle Zusammenfassung, die schließlich auch eine not- Wwendige Form einer technischen und kommerziellen Zusammen- fassung ist, sei für den Konzernbegriff am wichtigsten. Man könne allenfalls bei den Konzernen von einer finanziellen Einheit sprechen in dem Sinne, daß eine einheitliche Finanzierungspolitik getrieben Wird, Dagegen sei es zu weit und zu unbestimmt, die Konzerne als Zusammenfassungen von Unternehmungen zu einer wirtschaft- lichen Einheit zu bezeichnen. Denn eine wirtschaftliche Einheit sei eine Wirtschaft, bei der Zusammenfassung von Unternehmungen also eine Unternehmung. Im Konzern seien aber mehrere recht- lich selbständig bleibende Unternehmungen vereinigt (siehe Lief- Mann: Die Unternehmungsformen, Stuttgart 1928, S. 139). Alle diese Definitionen decken zwar materiell-ökonomische und techtliche Merkmale des Konzerns auf; es mangelt ihnen jedoch die begriffliche Darlegung des ökonomischen Wesens und der Formen des Konzerns, sie ignorieren das Problem seiner Struktur. Am besten gibt darüber noch die Definition von Dusch- Nitzky“) Aufschluß, wenngleich auch diese hinsichtlich aller Merkmale nicht voll befriedigend und klar erscheint. Dusch- Nitzky sagt: „Konzern ist die komplizierteste und. höchste nicht Monopolistische Organisationsform, der die Möglichkeit und Ten- denz zur fast unbeschränkten Ausdehnung eigen ist, die mehr oder Weniger vollständig sämtliche Formen des wirtschaftlichen (in Specie industriellen etc.) Zusammenschlusses in sich begreift (hier- her gehören vor allem die Systeme der Interessengemeinschaften und Beteiligungen) und einer einheitlichen organisatorischen Lei- tung unterworfen ist.“ Im allgemeinen läßt sich über die Begrifisversuche des Kon- Zerns sagen, daß sie meist etwas einseitig einige Merkmale betonen, aber nicht über das Wesen dieser verwickelten Organisationsform in einer gedrängten Formulierung befriedigend Aufschluß geben. 10) Liefmann: Kartelle, Konzerne und Trusts, 1927, S. 260. 11) Duschnitzky: Das Konzernproblem, 1927, S. 28. 3