sind”). Das gleiche ist der Fall bei der Ver. Buntweberei A.G München-Gladbach, welche als Verwaltungsgesellschaft die Ge- schäfte für die durch 1.G. Vertrag Vereinigten Buntwebereien führt (dto. Seite 143). 4. Interessengemeinschaft mit pachtweiser Zusammenfassung der Betriebe auf dem Prinzip der Öleichordnung durch Gründung einer Dachgesellschaft (z. B. Ver. Spinnereien A.G. Rheydt: An diese Dachgesellschaft haben die zusammengeschlossenen Spin- nereiunternehmungen ihre Betriebe verpachtet (dto. 143). 5. Koordinierende Zusammenfassung der einzelnen Unter- nehmung durch Errichtung einer genossenschaftlichen Holding: gesellschaft. 6. Effektenkapitalistische Verflechtung unter Aufrechterhaltung der Gleichordnung durch Austausch (gegenseitige Beteiligung) eines größeren Postens von Aktien oder Geschäftsanteilen, häufig verbunden mit einem Austausch von Aufsichtsratsmitgliedern. 2. Konzerne zwischen selbständig bleibenden Unternehmungen mit Unterordnung unter eine öOder einige führende Unternehmungen odeı unter eine finanzielle Verwaltungsspitze. II. Durch die auf dem subordinierendem Prinzip sich aufbauenden Beziehungen erhält eine Unternehmung oder eine finanzielle Spitze die wirtschaftliche F ührung über die anderen, so daß man von einer Aktiengesellschaft der Aktiengesellschaft mit monarchischer oder oligarchischer Spitze reden könnte. Dieses Herr- schaftsverhältnis kann auf vertraglicher und eigentumsmäßiger Grundlage beruhen. Die wirtschaftliche F ührung verkörpert sich in folgenden Formen: a) Auf der Basis der Interessengemeinschaft, 1. Interessengemeinschaft mit einer führenden Unternehmung Die Majoritäten innerhalb der I.G. sind fast alle im Besitz der führenden Gesellschaft, Sie hat nur die Verpflichtung zur Dividen- denausschüttung bis zu einer bestimmten Höhe. Die Verfügung über den Gewinnüberschuß verbleibt dem führenden Unternehmen, falls es ihn nicht als Dividende ausschütten will (z. B. garantiert die 1.G. Farbenindustrie A.G. in dem Interessengemeinschaftsvertrag mit der Deutschen Zelluloid-Fabrik, Eilenberg, dieser eine Dividende 17) dto., S. 169.