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        <title>Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne</title>
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            <surname>Vanoni</surname>
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      <div>die Möglichkeit des Austritts, falls es sich für ihn herausstellt, daß 
die Beschränkungen wirtschaftlich unerträglich sind. 
Das dritte formale Merkmal besteht in der Zugehörigkeit der 
Unternehmungen zu dem gleichen Gewerbe oder wie Liefmann sich 
ausdrückt, es müssen Unternehmungen der gleichen Art sein, d.h. 
die Organisation hat eine technisch-horizontale Basis. (Näheres 
darüber in dem Abschnitt: Die Kartellfähigkeit“ S. 48.) 
Die rein formalen Merkmale des Kartells sind also: Die Kar- 
telle sind freie Vereinbarungen (Verbände) wirtschaftlich selb- 
ständig bleibender Unternehmer (Unternehmungen) des gleichen 
Gewerbes. ' 
b) Kontroversen in der materiellen Charakteristik. 
Wie aus den Definitionen ersichtlich wurde, geht der termino- 
logische Streit um die materielle Charakteristik des Kartells. Strittig 
ist, ob Kartelle Verbände sind zur Verteidigung, oder Verbände zum 
Angriff und zur Ausbeutung, ob sie die Konkurrenz ausschalten 
oder beschränken, ob sie auf höchstmögliche Preise hinwirken oder 
auf stetige Preise. 
Die einzelnen Definitionen weichen in dem Versuch, das Wesen 
der Organisation durch ihre Zwecksetzung zu kennzeichnen, oft 
sehr voneinander ab. Hinsichtlich der Verschiedenheiten in den 
Zweckangaben lassen sich ungefähr folgende „Typen“ unter- 
scheiden: 
Liefmann, dessen Definition noch überwiegend zitiert wird, 
sieht den Zweck der Kartelle in einer monopolistischen Beherr- 
schung des Marktes, und ähnlich spricht Tschierschky 1911 von 
monopolistischer Beeinflussung des Marktes. Genauer drückt sich 
Bücher und mit ihm in Übereinstimmung Wäntig (26. deutscher 
Juristentag) in seiner Zwecksetzung aus: Erzielung des höchst- 
möglichen Kapitalprofits durch monopolistische Beherrschung des 
Marktes. In abgeschwächter Form sieht Pohle das Ziel in Er- 
reichung des größtmöglichen Vorteils durch monopolistische Be- 
einflussung der Marktverhältnisse. 
Auch Nentwig macht geltend, daß der Zweck alles mensch- 
lichen Handelns schließlich der größtmögliche Profit sei. Nach ihm 
ist das Ziel der Kartelle, angemessene Preise zu erreichen. In glei- 
cher Weise drückt sich die Kartellenquete von 1902—1905 aus.</div>
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