<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Robert</forname>
            <surname>Vanoni</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1868614581</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>G. 
je- 
art 
ng 
ng 
An 
ıN- 
ar- 
Yw 
Ag 
z) 
ig 
n 
‚€ 
T 
h 
1€ 
30 
it 
cr 
A 
5 
T 
in halber Höhe der eigenen‘®). Weiterhin der 1.G.-Vertrag der 
A. Riebeckschen Montanwerke A.G. mit der I.G. Farbenindustrie 
A.G. Der bei der Riebeckschen Montanwerke A.G. nach bestimm- 
ten Richtlinien jährlich ermittelte Reingewinn ist der I.G. Farben- 
industrie A.G. zur Verfügung zu stellen, wogegen diese der Riebeck- 
Montan einen Betrag zu vergüten hat, der dieselbe in den Stand 
Setzt, außer den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zuführun- 
gen an den Reservefonds und der satzungsgemäßen Aufsichtsrats- 
tantieme, an die Aktionäre der Riebeck-Montan eine Dividende zu 
verteilen, die ®/1 der seitens der 1.G. Farbenindustrie in ihrem vor- 
ausgegangenen Geschäftsjahr ausgeschütteten Dividende ent- 
Spricht1?) 
2. Interessengemeinschaft unter gleichzeitigem Aktienum- 
tausch: Die Gewinngemeinschaft wird im Interesse der führenden 
Unternehmung verstärkt durch einseitigen Besitz von Anteilen der 
anderen Unternehmung, was sich häufig in Form der Dividenden- 
Zarantie (Garantie einer Mindestdividende) durch die führende 
Unternehmung auswirkt. Beispiel: Der Wintershall-Konzern: Zwi- 
Schen ‚verschiedenen Gewerkschaften und der Kali-Industrie A.G. 
Berlin liegt eine 1.G. vor mit gleichzeitiger maßgebender Beteili- 
gung an diesen Gewerkschaften seitens der Kali-Industrie A.G. 
(dto. S. 43). 
3. Interessengemeinschaft unter gleichzeitigem Abschluß eines 
Betriebsführungsvertrages, durch den die führende Gesellschaft mit 
der Führung des Betriebes der anderen Unternehmung beauftragt 
Wird (ein Betriebsführungsvertrag liegt vor zwischen der Gewerk- 
Schaft Burbach und der Marienborn-Beendorfer Kleinbahnges. A.G., 
Sea wodurch Burbach die Betriebsführung übernimmt (dto. 
. 58) 
4. Interessengemeinschaft mit pachtweiser Zusammenfassung 
der Betriebe unter Führungsübernahme durch eine Unternehmung, 
indem diese den ganzen Betrieb oder einzelne Teile des Betriebs der 
anderen Unternehmungen pachtet. Diesen ist dann meist eine ziem- 
lich hohe Dividendengarantie gewährleistet (z. B. haben das Kraft- 
werk A.G. Weißweiler und die Röhrtalsperrenges. m. b. H., Aachen; 
ihre Betriebe auf 50 Jahre an die Braunkohlenindustrie A.G. Zu- 
kunft-Weißweiler verpachtet (dto. S. 47). 
18) Siehe: Der Farbenkonzern, 1928, S. 20. 
19) Konzerne, Interessengemeinschaften und ähnliche Zusammenschlüsse 
Im Deutschen Reich Ende 1926, S. 46. 
75</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
