Beeinflussung der Marktverhältnisse den
größtmöglichen Vorteil fürihre Mitglieder zu
zrreichensuchen“.  (S. 11).

Prof. Heinrich Wäntig, Greifswald (Verhand-
lungen des 26. deutschen Juristentags) sieht in Übereinstimmung
mit Bücher in den Industriekartellen „vertragsmäßige
Vereinigungen selbständiger Unternehmer zur
Erzielung höchstmöglichen Kapitalprofits
durch monopolistische Beherrschung des Mark-
kaatt
Bei den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Mann-
heim 1905 spricht Schmoller davon, daß durch die Kartelle
eine neue Wirtschaftsordnung entstünde, ähnlich der mittelalter-
lichen, und daß das Ziel dieser Neuorganisation die Aufhebung
der Konkurrenz sei, und die Einführung von großen Monopolen.
Wenn auch die deutschen Kartelle fast noch nirgends absolute
Monopole darstellten, bleibe doch jedenfalls die Tendenz, „daß
die fortschreitende Kartell- und teilweise noch mehr die Trust-
»ntwicklung immer mehr der Monopolbildung sich nähere, daß wir
damit zu rechnen haben“. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik
Bd. 116, S. 252). In seinen Leitsätzen gibt er eine Art Kartell-
definition: „Unsere Kartelle sind freie Genossen-
schaften, großer und mittlerer Werke und Fa-
driken, durch Vertrag auf Zeit zu gemeinsamer
Marktbeherrschung gebildet, mit einer Art
lemokratischer Verfassung“. (S. 270).

Tschierschsky kommt in seinem Werk „Kartell und
Trust“ 1911 zu anderer Formulierung als in seiner ersten Schrift
aus dem Jahre 1903. Er definiert nun das Kartell als „eine
durch freiwilligen Vertrag selbständiger Un-
ternehmer eines Gewerbes geschaffene Inter-
essengemeinschaft zwecks monopolistischer
Beeinflussung des Marktes“. (S. 24).

Rothschild (Kartelle, Gewerkschaften und OGenossen-
schaften, Berlin 1912) bezeichnet Büchers Begriffsbestimmung als
die herrschende und definiert die Kartelle als „Verbände
von selbständig Markthandelnden der glei-
chen Wirtschaftsgruppe, dieden Zweck und die
Fähigkeithaben, die Höhe des Preisniveaus der
Waren, an denensieinteressiert sind, in ihrem

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