[nteresse ausschlaggebend zu beeinflussen“.
(S. 77).

Nach Vogelstein sind mit geringer Abweichung von
Liefmann „Kartelle rechtlich freie Vereinbarun-
Zen zwischen selbständig bleibenden Unter-
nehmungen derselben Art zum Zweck regelmäs-
siger monopolistischer Marktibeherrschung“).
Bei der Erläuterung der Kartellformen spricht er von der mono-
polistischen Marktbeherrschung als Mittel zur Erzielung und Siche-
rung günstiger Gewinne (Siehe S. 225).

{In seiner Schrift: Probleme der Monopolpolitik (Schriftenreihe
des deutschen Volkswirt 5) 1928 schreibt er über die Wirksamkeit
der Monopolmacht: „In Wahrheit ist die Einschränkung der wirt-
schaftlichen Freiheit des einzelnen Individuums deshalb heute
schwächer als vor dem Kriege, weil die Anzahl der Monopole, die
auf natürlicher Seltenheit beruhen und für Jahre und Jahrzehnte
gesichert erscheinen, in der gegenwärtigen Wirtschaft soviel ge-
ringer ist, als in der Epoche der Übermacht von Kohle und Eisen.
Und in einer Zeit, in der die Mode noch schneller wechselt als
früher und auch auf dem Gebiet der Textilindustrie neue Stoff-
arten, neue Produktionsmethoden als wesentliche Konkurrenten auf-
treten, dürfte selbst die Kraft des monopolistischen Systems inein-
ander greifender Exklusivverträge ... längst nicht mehr die gleiche
Bedeutung haben“ (S. 24). Monopolistische oder semi-mono-
polistische Gebilde rein privater Natur seien dem Risiko technischer
Veränderungen und auf ihr beruhender Konkurrenz ausgesetzt.
(Siehe S. 52).

Als die letzte dieser Reihe sei die bekannte Definition Lief-
nanns erwähnt, die sich bereits in der ersten Auflage seines Werkes:
„Kartelle und Trusts“ aus dem Jahre 1905 findet und die er bis
zur Gegenwart unverändert beibehalten hat. Sie fand weitgehende
Anerkennung und wird noch überwiegend zitiert. Er versteht un-
ter Kartellen „freie Vereinbarungen oder Verbände
zwischen selbständig bleibenden Unterneh-
mern derselben Art zum Zweck monopolisti-
scher Beherrschung des Marktes“. Jedoch bedeutet
die Erläuterung, die Lielmann gibt, eine Abschwächung des Mono-
3) Vogelstein: Die finanzielle Organisation der kapitalistischen Industrie
und die Monovolbildungen: Grundriß d. Soz.-Ökon. VI. Abt., 1914, S. 225.