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Erzielung einer faktischen Monopolstellung zu beeinflussen“. Schon
diese umfängliche Begriffsbestimmung — so fährt er fort — welche
2benso zahlreiche als absichtlich blaß und skizzenhaft gehaltene
Merkmale umfaßt, läßt vermuten, daß es sich bei den Kartellen
Nicht um ein in typischer Form auftretendes, scharf abzugrenzen-
des wirtschaftliches Gebilde handelt, sondern um eine Fülle von
Zinzelerscheinungen, deren Grenzlinien ineinanderfließen. (S. 296).

Nach Baumgarten-Meszleny (Kartelle und Trusts,
Berlin 1906) ist der Zweck des Kartells „die Beschränkung oder
Ausschließung der Konkurrenz“ (S. 38), eine Zwecksetzung, von
der Grunzel schon sagte, daß sie höchstens als Mittel in Frage
s<ommen kann.

Als weitere Definition sei noch die von Nicklisch erwähnt,
der in seinem „Kartellbetrieb‘ 1909 sagt: „Ein Kartell entsteht,
wenn sich privatwirtschaftliche Unternehmungen zu gemeinsamer
Wahrung gewerblicher Interessen zusammenschließen, ohne daß
‚hr Fortbestehen, als selbständige Einheit dadurch aufhört“. (S. 1).
Diese Begriffsbestimmung ist so weit gefaßt, daß damit keineswegs
das Kartell charakterisiert werden kann. Man könnte genau so
gut einen Fach- oder Berufsverein so definieren.

Calwer (Kartelle und Trusts, Berlin 1912) bezeichnet das
Kartell als „Zusammenschluß von Betrieben zum Zweck einheit-
.icher Beeinflussung der Preise von Waren und Leistungen“ (S. 33).

In der Encyclopaedia Britannica Bd. 4 (S. 938)
ist das Kartell definiert als „eine Art des Zusammenschlusses unter
Unternehmern, durch welchen die unabhängigen Firmen und Unter-
nehmungen eines besonderen Gewerbes oder einer Produktionsart
einen Vertrag schließen, um ihre Produktion und in manchen Fällen
hre Preise zu regulieren.“

Im kanadischen Gesetz über die Anstellung von Ermittlungen
über Kartelle, Monopole, Trusts und Fusionen von 1923, bezeichnet
als „The Combines Investigation Act“ wird der Aus-
druck „Kartell“ (Combine) dahin aufgefaßt, „daß er sich auf solche
Zusammenschlüsse bezieht, die zum Nachteil oder gegen das Inter-
se des Publikums, seien es Verbraucher, Erzeuger oder andere,
gewirkt haben oder wahrscheinlich wirken werden. In dieser Be-
Schränkung umfaßt der Ausdruck die sogenannten Fusionen, Trusts
und Monopole, die Kontrolle an der Gesamtheit oder einem Teil
eines Geschäfts einer anderen Person; einen tatsächlichen oder still-
Schweigenden Vertrag mit dem Erfolge oder der Zielsetzung, die