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keine Rede ist“. (S. 13.) Isay möchte daher die Definition Lief-
manns im Hinblick auf jene Neuerscheinungen erweitern. Wie er
mit Recht betont, werde in der Liefmannschen Begriffsbestimmung
als Hauptmerkmal ein Mittel statt des Endzwecks genannt, wobei
er, wie oben ersichtlich, dieses Merkmal auch als Mittel nicht für
nötig hält. Endzweck jedes Kartells sei eine rationelle Gestaltung
der Erwerbsbedingungen seiner Mitglieder. Isays Kartelldefinition
lautet: „Das Kartell ist eine Vereinigung selbständiger Unternehmer
eines Gewerbezweiges, welche den Einkauf, die Erzeugung oder
den Absatz innerhalb des Gewerbezweiges regeln will. (S. 16).

Beckerath*) der sich gleichfalls gegen den Kartellbegriff Lief-
Manns wendet, sagt, daß dieser Begriff die monopolistische Markt-
beherrschung durch die Karteile zu stark betone und damit zu einer
falschen Auffassung dieser Organisation führe. Er verkörpere die
Anschauung, wie sie sich in den 80er und 90er Jahren heraus-
gebildet hätte. Die Zeiten aber seien vorüber, wo man als Reaktion
gegen die Verluste in Zeiten der Schleuderkonkurrenz nach gelunge-
lem Zusammenschluß möglichst hohe Preise aus dem Verbraucher
herauszuholen strebe, um mit Hilfe der so erzielten Gewinne allen
Kartellmitgliedern ein geruhsames Dasein, eine Monopolrente zu
Sichern. Während Isay jede Wettbewerbsregulierung für den neuen
Kartelltyp unwesentlich hält, weist Beckerath darauf hin, daß das
Kartell einen gewissen Einfluß auf Produktion und Absatz haben
Müsse; jedoch verneint er das Merkmal der monopolistischen Macht,
da er diese mit einseitiger Belastung des Konsums identifiziert.

Die Kartelldefinition nach Beckerath lautet: „Kartelle sind Ver-
bände selbständig bleibender Unternehmer einer Branche zum
Zweck der Regulierung der Produktion und des Marktes im Interesse
der Rentabilität der Mitgliedsfirmen“

Indem er eine typische, organisatorische Neuorientierung der
Kartellpolitik feststellen möchte, will er damit einen Inhaltswandel
der Kartelle betonen. Es handle sich um eine Rationalisierung der
Produktions- und Verkaufswirtschaft, wenn im Kalkulationskartell
die Mitglieder in der betriebswirtschaftlich rationellen Kalkulations-
Weise unterrichtet werden, oder im Fertigungskartell Einheitsnor-
Men und Typen der Produktion vereinbart und in der Auftrags-
und Kundenzuweisung Rücksicht auf die besondere technische und
——
82) Beckerath, Der Inhaltswandel des Kartellbegriffs und seine wirt-
Schaftspolitischen Folgen, Wirtschaftsdienst, 12, 30, 119—22.

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