verkehrswirtschaftliche Eignung der einzelnen Betriebe genommen
werde... Die Preisstellung richte sich mehr und mehr nach einer
wissenschaftlichen Analyse der Kostenbedingungen moderner Be-
triebe bei guter Ausnutzung ihrer Kapazität unter pfleglicher Be-
handlung und Förderung der Aufnahmefähigkeit des Marktes. So-
mit tritt nach Beckerath die Funktion der Kartelle als Wirtschaftlich-
keitsgemeinschaft immer stärker hervor, Auf das organisatorische
Problem aber, das bei der Durchführung dieses Ideals einer Wirt-
schaftlichkeitsgemeinschaft entsteht, nämlich, daß an die Stelle der
bisherigen Koordination eine Subordination des einzelnen Kartell-
mitglieds unter einen einheitlichen programmatischen Aufbau treten
müßte, der natürlich nicht ohne wesentlichen Eingriff in die Produk-
tionstechnischen Grundlagen durchgeführt werden kann, geht Becke-
rath nicht ein.

Müllensiefen ist gleichfalls der Meinung, daß es notwendig
sei, „von der Zweckbestimmung der monopolistischen Beherrschung
oder Beeinflussung des Marktes auf vertraglicher Grundlage abzu-
sehen, und das Kartell zu charakterisieren als „vertragliche Ver-
einigung von selbständig bleibenden Unternehmern derselben oder
nah verwandter Wirtschaftszweige zum Zweck der Hebung und
Förderung ihrer wirtschaftlichen Lage durch gemeinsame Regelung
ihrer Wirtschaftstätigkeit“ (Kartelle als Produktionsförderer, S. 10).
Denn aus den vordem rein absatzorientierten Kartellen hätte die
veränderte Wirtschaftslage der Kriegs- und Nachkriegszeit in der
Kartellbewegung schlummernde Kräfte zu bewußtem tätigem Leben
erweckt, die der notwendigen Ökonomisierung der Volkswirtschaft
durch Rationalisierung des Markt- und des Produktionsprozesses
dienen.
Ursprungsgemäß hatten die Kartelle den Zweck, durch Kon-
kurrenzregulierung vom Markte her die Rentabilität der Mitglieder
zu fördern, während die Produktionssphäre selbst unberührt blieb.
Die soeben vorgeführten Lehrmeinungen laufen darauf hinaus, daß
ein Funktionswandel des Kartells vor sich gegangen sei, bedingt
durch die neuen Rationalisierungsaufgaben. Dieser organisatorischen
Neuorientierung der Kartellpolitik zur Wirtschaftlichkeitsgemein-
schaft müßte natürlich auch im Kartellbegriff Rechnung getragen
werden. Es ist daher zu untersuchen, ob das Kartell innerhalb sei-
nes Rahmens so rationalisierend auf die Produktion seiner Mitglie-
der einwirken kann, daß dadurch ein Funktionswandel der Or-
ganisation zum Rationalisierungskartell festzustellen wäre, oder ob

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