Kartelltyp daraus gefolgert werden. Denn selbst hochorganisierte
Syndikate setzen solchen Fortschritten infolge fortgesetzter Be-
standsschwierigkeiten die größten Hindernisse in den Weg und viel-
mehr noch lassen die meist schwachen Kartelle der Fertigindustrien
durch die verschieden gelagerten Mitgliedsinteressen nur eine
schematische Koordination in den Preis- und Absatzbedingun-
gen zu").

Es 1äßt sich daher keine Wesensänderung des Kartells fest-
stellen, sondern nur Entwicklungslinien der Kartellpolitik aufzeigen.
Darüber äußert sich Wiedenfeld in seinem Bericht für den Vor-
bereitungsausschuß der Weltwirtschaftskonferenz 1927: „Nicht nur
sehen wir bei den einzelnen Kartellen eine innere Reifung vor sich
gehen, eine Reifung, die aus einer primitiven und rücksichtslosen
egoistischen Art, die Aufgaben anzufassen, zu immer vollkomme-
ner ihrer Ziele und auch ihrer Schranken sich bewußt werdenden
Politik des Kartells führt. Darüber hinaus sehen wir auch, daß in
den Kartellaufgaben selber Gestaltungsfähigkeit vorhanden ist und
daß die Organisation es erlaubt, den verschiedenen Aufgaben sich
anzupassen, die etwa an sie herantreten‘“ 1).
6. Der unter Berücksichtigung dieser Möglich
keiten feststellbare Kartellbegriff.

Diesen Versuchen einer Anpassungspolitik an die Rationalisie-
rungsaufgaben innerhalb des kartellrechtlichen Rahmens kann auch
in der Definition Rechnung getragen werden. Es soll daher der
Kartellzweck: äußere Konkurrenzregulierung im Sinne einer Ren-
tabilitätsförderung erweitert und von einer äußeren und soweit mög-
lich inneren Konkurrenzregulierung gesprochen werden. Unter in-
nerer Konkurrenzregulierung sollen die Bestrebungen verstanden
sein, durch produktionstechnische Einblicke und Eingriffe seitens
der Kartelleitung auf den sachlichen Ertrag der Produktion ratio-
nalisierend einzuwirken, indem das innere Verhalten der Werke, die
Produktionssphäre selbst reguliert, „in Zielen und Mitteln“ ge-
ordnet wird.

Mit dem Ausdruck „soweit möglich“ wird betont, daß diese
Maßnahmen innerhalb eines Kartells nur beschränkt durchführbar
bzw. im einzelnen Fall überhaupt nicht anwendbar sind.
%) S. Tschierschky, Der Inhaliswandel des Kartellbegriffs und seine
wirtschaftspolitische Bedeutung, in Kartellrundschau 25, S. 543—47.
41) Wiedenfeld, Kartelle und Konzerne. 1927. S. 74.

Ali