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Die aufgestellte Kartelldefinition lautet nun: Kartelle
sind vertragsmäßige Organisationen selbstän-
dig bleibender Unternehmer (Unternehmun-
gen) des gleichen Gewerbes, welche durch eine
Mehr oder weniger weitgehende Machtstellung
auf dem Markteeineäußere und soweit möglich
innere Konkurrenzregulierung im Sinne einer
Rentabilitätsförderung und -sicherung: der
Mitgliedsfirmen bezwecken.

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