11. Die Untersuchung des Konzerngebildes,
a) hinsichtlich der Typen der Konzernbildungsformen.

Wenn man über den ökonomischen Inhalt des Konzerns Kennt
nis haben will, ist es vor allem nötig, seine Struktur zu erkennen;
denn ein Hauptmerkmal des Konzerns ist gerade sein vielgestaltiger
Aufbau. Die Basis für eine Analyse der Konzernstruktur bildet die
Frage, aus welchen Formen und in welcher. Art dieser aus verschie-
denen Teilen bestehende Körper sich innerlich zusammenfügt. Diese
Frage nach den Zusammenschlußmöglichkeiten, die der Konzern in
seinen Bereich einschließt, 1äßt sich nur beantworten, wenn man die
zahlreichen Schattierungen und Varianten der Konzernbildungs-
formen nach bestimmten Typen klassifiziert. Denn die Erscheinungs-
formen in ihrer verwirrenden Fülle sind zahlreicher und mannig-
faltiger, als die zugrunde liegenden Organisationsprinzipien, d. h.
die Masse der Verflechtungserscheinungen läßt sich fast erschöp-
fend auf zwei Grundformen zurückführen: Auf Beteiligun-
gen und Interessengemeinschaften. Diese Typen in
ihrer verschiedenen Intensität schließen {fast alle Organisations-
formen des Konzerns in sich, machen gleichsam organisationstech-
nisch von ihnen Gebrauch. Bei der Gliederung der Menge der
Organisationsformen nach den Systemen Interessengemeinschaft
und Beteiligung ist es vor allem nötig, diese Typen begrifflich rich-
tig zu erfassen und abzugrenzen.

l. Begriff „Beteiligung“ und „Interessen-

gemeinschaft“

Die Beteiligung stellt das allgemeinste Mittel dar, engere Be-
ziehungen zwischen mehreren Unternehmungen zu schaffen. Die
wirtschaftliche Verknüpfung besteht bei ihr darin, daß das eine
Unternehmen Aktien oder sonstige Geschäftsanteile eines anderen
Unternehmens besitzt, und zwar nicht nur zu vorübergehendem
Zweck, zur Veräußerung, sondern als dauernde Kapitalanlage. Der
Begriff „Interessengemeinschaft“ dagegen wurde in einer ganz all-
gemeinen Interpretierung des Wortes auf alle möglichen Fälle, in
denen mehrere Unternehmungen gemeinsame Interessen haben, an-
gewandt. Auch in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur herr-
schen über die begriffliche Festlegung Meinungsverschiedenheiten

An