es Delbanco”) tut: „Der typische Konzern, wıe wir ihn als
Vertreter des Gedankens der vertikalen Konzentration vor Augen
haben, ist eine Zusammenfassung von Werken, Betrieben und Ge-
schäften der verschiedensten Art, die jedoch in sich eine organische
Aufnahme, Fortsetzung und Beendigung eines bestimmten Pro-
duktions- und Vertriebsprozesses bedeuten. Von der Erz- und
Kohlengrube über Walzwerk und Werft zur Reederei, dem Betrieb
tertiger Schiffe — das ist der typische Hergang, wie er sich in
vielen Abarten darstellt“.

Diese vertikale Konstruktion mag bei vielen Konzernen zu-
treffen, sie darf aber nie als typisch, als konstitutives Merkmal be-
zeichnet werden. Denn die materielle Zusammensetzung ist nicht
bestimmend für die organische Natur des Konzerns.

Unwesentlich ist auch die Größe der Vereinigten Unterneh-
mungen; sie müssen nur rechtlich selbständig sein, auch wenn
sie z. B. im wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis einer Toch-
lergesellschaft stehen. Die wirtschaftliche Selbständigkeit ist je
nach Art der Verflechtung mehr oder minder beschränkt. Aber die
rechtliche Selbständigkeit der Mitglieder eines Konzerns bringt
es mit sich, daß sie nach außen hin als selbständige Unternehmun-
gen erscheinen, z. B. beim Absatz, besonders bei ausländischen
Filialen, bei der Besteuerung etc.

H. Bezüglich der Zahl der Unternehmungen ist es für den
Konzern — im Gegensatz zum Kartell — wesentlich, daß er quanti-
‘ativ indifferent ist. Er kann nur einige Unternehmungen umfassen,
er kann aber auch aus einer Vielzahl von solchen bestehen. Der
Konzern ist eine Organisationsform, deren Umfang begrifflich gar
nicht skizziert zu werden braucht. Er ist vielmehr in seiner quanti-
tativen Zusammensetzung labil, die Anzahl der ihn bildenden Ele-
mente ist nicht fixiert.

III. Parallel mit dieser quantitativen Ausdehnungsmöglichkeit
geht die organisatorische Mannigfaltigkeit des Konzerns, die ver-
wickelte Vielgestaltikeit und der dynamische Charakter seiner
Struktur. Dies gilt es im Begriff hervorzuheben. Natürlich kann

es nicht in übermäßiger Deskription aller vorkommenden Organi-
sationsformen und Zusammenschlußmöglichkeiten des Konzerns
geschehen, sondern das Strukturproblem ist in einer allgemeinen
Formulierung zu kennzeichnen, welche auf die Haupttypen des Zu-

%) Delbanco: Konzern- und Kartellrecht, 1924, S. 13.

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