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sammenschlusses hinweist und weiter die dynamische Ausnützung
dieser Hauptformen in den verschiedensten Kombinationen betont.
Bei der Klassifikation der Konzernbildungsformen konnten diese
auf 2 Grundprinzipien zurückgeführt werden: Auf Interessen-
gemeinschaft und Beteiligung. Es wäre aber, wie die Arten des
Aufbaues nach dem Grad der wirtschaftlichen Selbständigkeit ge-
zeigt haben, methodologisch ganz unzulässig, den Konzern mit
einzelnen Organisationsformen zu verwechseln und als wesentliches
Merkmal seinen Aufbau nach irgendeinem ganz bestimmten,
konsequent verwendeten Prinzip der wirtschaftlichen Zusammen-
fassung zu sehen.

Das Strukturphänomen des Konzerns spricht sich im Gegen-
teil darin aus, daß in ihm beide Prinzipien in den verschiedensten
Formen auftreten und sogar ineinander übergreifen. Nie darf daher
der Konzern mit einer der Kategorien des Zusammenschlusses
identifiziert werden.

[V. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der organische Zu-
sammenhang der vereinigten Unternehmungen, d. h. die Berück-
Sichtigung des Konzerns als wirtschaftsorganisatorische Form. Die
vielseitigen Verflechtungsmöglichkeiten bringen die einzelnen Un-
ernehmungen in engere wirtschaftliche Beziehung, fassen sie zu
gemeinsamer wirtschaftlicher Betätigung zusammen, stimmen sie
wirtschaftlich gleichsam aufeinander ab, sei es nun nach horizon-
taler oder vertikaler Produktionsrichtung hin oder nach anderen
Momenten, z. B. Verteilung des Absatzrisikos wirtschaftlich ver-
wandter Produktionssphären wie in der Alkoholindustie beim Kon-
zern Ostwerke-Schultheiß-Patzenhofer-Kahlbaum.

Daß das charakteristische der Konzernbetätigung im inneren
wirtschaftlichen Zusammenhang liegt, geht schon aus der wirt-
schaftlichen Tendenz hervor, welche fast alle Konzernbildungs-
formen erkennen lassen. Die Interessengemeinschaft, besonders
wenn sie durch. Betriebs- und Pachtgemeinschaft zu inniger wirt-
Schaftlicher Verflechtung gesteigert ist, setzt immer gleiche oder
verwandte Wirtschaftstätigkeit voraus. Ähnlich ist es bei den meisten
Formen der Beteiligung: Aktienaustausch, Errichtung von Tochter-
Zesellschaften etc. geschieht ebenfalls aus wirtschaftlichen (pro-
duktionstechnischen, absatztechnischen) Gesichtspunkten. Die ein-
seitige Beteiligung in ihren Stärkeschattierungen kann natürlich auch
nur zur Kapitalanlage in den verschiedensten Industriezweigen ohne
inneren Zusammenhang vorkommen. Ein derartiges Chaos von al-