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scheinungen, die Hilferding?) mit dem Namen „Finanzkapital‘“ be-
zeichnet und worunter das Kapital in Geldform (Bankkapital) zu
verstehen ist, das durch Investierung in der Industrie in industrielles
Kapital verwandelt wird.

IV. Der Konzernbegriff.

Die konstitutiven Merkmale, die als Ergebnis der Analyse des
Konzernphänomens gewonnen wurden, sind in kurzer Fassung zu-
sammengedrängt folgende:

]. Es handelt sich um rechtlich selbständige, wirtschaftlich
mehr oder minder beschränkte Unternehmungen.

2. Der Zusammenschluß ist quantitativ indifferent.

3. Der Konzern macht zu seinem Aufbau Gebrauch von
mannigfaltigen Verflechtungen verschiedener Intensitätsgrade nach
den Zusammenschlußtypen: Interessengemeinschaft und Beteiligung.

4. Die Unternehmungen stehen im wirtschaftlichen Zusammen-
hang, sie sind verbunden zu gemeinsamer Wirtschaftstätigkeit.

5. Der Konzern ist eine wirtschaftsorganisatorische Form. Die
Unternehmungen sind in einer Verwaltungsgemeinschaft zusam-
mengefaßt, die durch persönliche und vorwiegend finanzielle Be-
ziehungen hergestellt ist.

Nach dieser Kennzeichnung ist der Konzern zu definieren als
eine quantitativ indifferente Organisations-
form dynamischen Charakters, welche wirt-
Sschaftlich mehr oder minder beschränkte, aber
rechtlich selbständig bleibende Unternehmun-
gen durch mannigfaltige Verflechtungen ver-
Schiedener Intensitätsgrade nach dem Typ
Interessengemeinschaft und Beteiligung zu
gemeinsamer Wirtschaftstätigkeit in einer
personell, aber vorwiegend finanziell beding-
ten Verwaltungsgemeinschaft zusammenfaßt.
26) Hilferding: Das Finanzkapital, Wien 1910, S. 282.

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