wiegend im eigenen Betriebe verarbeitet. Für den größten Teil der
reinen papiererzeugenden. Industrie ist somit die Zellstoffversorgung
eine Frage der Holzversorgung. Der andere Teil ist im Bezug von
Sulfitzellstoff auf die Sulfit G. m. b. H. und im Bezug von Sulfatzellstoff
auf den Import angewiesen. Der Import von Sulfatzellstoff ist zu
einem großen Teil auf die gewerbepolizeilichen Vorschriften zurückzuführen,
 die die Sulfatzellstoffproduktion stark beengen. Die Sachverständigen
 betonen, daß Deutschland leicht den Gesamtbedarf seiner
Industrie an bleichfähigem und starkem Sulfatzellstoff decken könnte,
womit gleichzeitig das zumeist nur als Brennholz‘ billig und unzweckmäßig
 verwertete Kiefernholz seiner Forste besser verwendet würde.
Die auf den Marktbezug von Zellstoff angewiesenen Fabriken sind
meist Feinpapier- und Zeitungspapierfabriken, während die mit der
Zellstoffproduktion kombinierten Fabriken vornehmlich Packpapier herstellen*).

6. Holzschliff

Der Holzechliffverbrauch Deutschlands belief sich im Jahre 1913
auf Grund der Produktionsstatistik des Verbandes und der amtlichen
Außenhandelestatistik und in den Jahren 1927 bis 1929 auf Grund der
Verbrauchsstatiestik des Verbandes auf folgende Mengen:

Tabelle 42 .
Der Holzschliffverbrauch Deutschlands
1913 und 1927—1929
(in 1000 €)

Jahr

Verbrauch

Durchschn. Lagerbestand

1918 670,0 .
1927 | 851,7 | 29,7 (1926: 37,8)
1928 866,9 22,1
19929 871.8 1841

Abweichend von den in Tab. 42 angegebenen Verbrauchsmengen
ergeben die Produktionsstatistik des Verbandes und die amtliche ‘Außenhandelsstatistik
 für 1927, 1928 und 1929 ohne Berücksichtigung des
Lagerbestandes einen Holzschliffverbrauch von rd. 0,82, 0,85 und
0,85 Mill. t. Legt man zu einer Berechnung der Anteile des Holzschliffverbrauches
 an den Produktionswerten der Papier- und Pappenindustrie
die Holzechliffverbrauchsstatistik des Verbandes zugrunde, so ergeben
sich die in Tab. 43 dargestellten Anteile, die aber nur als ungefähre
Anhaltspunkte zu werten sind.

1) Über die marktmäßigen Bindungen der Sulfit G.m.b. H. vgl. Dritter Teil, I.